„Das
Zwei-Klassen-Kirchenarbeitsrecht gehört abgeschafft, dafür hat das
Bundesarbeitsgericht heute den ersten Schritt getan, erklärt Jutta
Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und
Mitbestimmung, anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts zu Sonderrechten der katholischen Kirche als
Arbeitgeber. Krellmann weiter:
„Grundrechte müssen auch
für Beschäftigte im kirchlichen Arbeitsleben gelten. Dies gilt besonders
für Unternehmen von Religionsgemeinschaften, die keinen religiösen
Unternehmenszweck haben. Die Kirchen haben nicht das Recht, Beschäftigte
zu diskriminieren. Auch für sie muss der allgemeine
Gleichbehandlungsgrundsatz gelten.
Für eine berufliche Tätigkeit
als Chefarzt kann es keine Anforderung sein, wie oft er verheiratet ist
oder welcher Religion er angehört. Die fachliche Qualifikation sollte
das Entscheidende sein.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes muss
die Bundesregierung als Anlass nehmen, um endlich den Beschäftigten in
kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten oder Pflegeheimen den
vollständigen Kündigungsschutz und die betriebliche Mitbestimmung zu
ermöglichen.“
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