„Es ist längt überfällig, dass die Sanktionen bei Hartz IV auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt werden. Die Sanktionen bedrohen jene existenziell, die schon ins Hartz-IV-System abgerutscht sind. Das ist nicht länger hinnehmbar. Denn: Grundrechte kürzt man nicht“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu der heute am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfindenden mündlichen Verhandlung zu den Sanktionen im SGB II. Ferschl weiter:
„Das ‚Fordern und Fördern‘-Sanktionsregime von Hartz IV diszipliniert alle Beschäftigten, verschärft Abstiegsängste und untergräbt Solidarität. Es ist offensichtlich: Gefördert wurden in den letzten 13 Jahren nicht die Beschäftigten oder ihr Erwerbspotenzial, sondern prekäre Arbeitsverhältnisse. Inzwischen hat fast jeder vierte abhängig Beschäftigte ein prekäres Arbeitsverhältnis – ist in einem Mini- oder Midijob, in Leiharbeit, unfreiwilliger Teilzeit oder Befristung gefangen. Das ist der Erfolg des Hartz-IV-Sanktionsregimes. Schluss damit! ‚Fördern und Fordern‘ ist das Symbol des Scheiterns am Arbeitsmarkt und es stinkt zum Himmel.
In einem ersten Schritt die Sanktionen abzuschaffen, würde zumindest verhindern, dass Jobcenter Menschen unter Androhung von Strafen in prekäre Jobs vermitteln dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den Mut für eine notwendige und richtungsweisende Entscheidung findet. Statt Strafen brauchen wir eine Initiative für gute Arbeit und mehr soziale Sicherheit. Das verfassungsrechtlich verbriefte Versprechen des Sozialstaats muss wieder ernstgenommen und wirksam umgesetzt werden.
DIE LINKE setzt sich für die Einschränkung und langfristige Abschaffung von prekären Beschäftigungsverhältnissen ein. Wir fordern einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro und setzen uns für eine Stärkung der Sozialversicherungssysteme mit einer sanktionsfreien Mindestsicherung als wirksames unterstes Sicherungsnetz ein.“
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