13. Januar 2019

Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zur Schweinehaltung / Kommentar von Greenpeace


Hamburg, 9. Januar 2019 –  Das Land Berlin wird beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in den kommenden Tagen eine Normenkontrollklage einreichen Der Berliner Senat geht davon aus, dass die Verordnung zur Haltung von Schweinen gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung verstößt. Den Anstoß für diesen bereits angekündigten Schritt lieferte ein Rechtsgutachten, das Greenpeace im Mai 2017 vorgestellt hat. Dieses kommt zu dem Schluss, dass die in der Verordnung festgeschriebenen Haltungsbedingungen den Tieren Leid und Schaden zufügen und damit verfassungswidrig sind. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ist dennoch untätig geblieben. Es kommentiert Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe:

„Gut, dass Berlin diesen wichtigen Schritt tut, um das unsägliche Tierleid in der konventionellen Schweinemast zu beenden . Landwirtschaftsministerin Klöckner hat viel zu lange versäumt, den grundgesetzlich garantierten Tierschutz in deutschen Ställen durchzusetzen.

Bis heute werden Schweine in Deutschland betäubungslos kastriert und Ringelschwänze kupiert. Der Großteil der Tiere lebt fast ohne Tageslicht auf Betonböden ohne Einstreu und hat jeweils weniger als ein Quadratmeter Platz. Verletzungen und Krankheiten sind die Folge. Das von Klöckner geplante freiwillige Tierwohl-Siegel würde die Bedingungen für die meisten Tiere kaum bessern.


Deshalb fordern wir auch eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle Fleischprodukte in Handel und Gastronomie. Vor allem aber muss das in der Verfassung festgeschriebene Staatsziel Tierschutz in der Schweinemast endlich durchgesetzt werden.“

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