Liebe Studierende, liebe Unterrichtende an Musikhochschulen. Jetzt wird’s bitterböse. Und teuer. Wäret Ihr Angehörige angelsächsischer universitärer Musikfakultäten könnte im Vertrag der Unterrichtenden geregelt sein, das sexuelle Beziehungen zu Studierenden untersagt sind. Hierzulande steht so etwas noch nicht in den Verträgen, hoffentlich aber bald überall in den Verhaltensregeln. Momentan ist meistens die unterrichtende Person aufgefordert, das Verhältnis im Falle von Prüfungssituationen offenzulegen und sich als Prüferin oder Prüfer zu neutralisieren und vielerorts ist man bereits zuvor angehalten einen Lehrendenwechsel einzuleiten. Wie kompliziert! Ich wäre für ein radikales Beziehungsverbot.
Schadensersatz und Vertragsstrafen für aufgrund von sexuellen Lehrpersonal-Übergriffen gescheiterte Musikstudien! – Bad Blog Of Musick - nmz Klassik-Blog
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