Der betroffene Leistungsbezieher findet nach langjähriger Arbeitslosigkeit selbstständig eine Festanstellung. Um diese antreten zu können, wird eine Umschulung benötigt. Das Jobcenter verwehrt ihm die Maßnahme, da er an Übergewicht leidet.
Hartz IV: Jobcenter verwehrte Umschulung aufgrund Übergewichts
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