„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist in höchstem Maße bedauerlich. Kinderarmut ist ein wachsendes und drängendes Problem gerade in Familien, die auf ALG II angewiesen sind. Deshalb darf es nicht sein, dass ausgerechnet Hartz-IV-berechtigte Menschen beim Elterngeld leer ausgehen, weil die Leistung komplett auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, zum heute bekanntgegebenen Urteil des Bundessozialgerichts. Zimmermann weiter:
„Die Abschaffung des Elterngeldes für Hartz-IV-Beziehende wurde 2010 im Rahmen eines sogenannten Sparpaketes beschlossen. Die tatsächlichen Bedürfnisse und die Lebensumstände der betroffenen Kinder und Familien wurden und werden dabei völlig ignoriert. Es ist eine Schande, dass gerade bei den Ärmsten – bei der Versorgung der Kleinkinder von Erwerbslosen – gekürzt wird. Diese Einsparung bringt dem Bundeshaushalt im Jahr ganze 300 Millionen Euro. Die SPD kritisierte diese Kürzung seinerzeit mit den Worten, die Betroffenen würden damit zu Eltern zweiter Klasse gemacht. Als Teil der Regierung ist sie gefordert, diesen Worten Taten folgen zu lassen. DIE LINKE fordert, diese Ungerechtigkeit endlich zu beenden.“
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27. Juli 2016
Sabine Zimmermann: Elterngeld muss für alle gelten
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