Man müsse Jan Böhmermann nicht mögen -
aber die Ermittlungen gegen ihn seien ebenso ein schlechter Witz wie der
Paragraph, auf dessen Grundlage ermittelt wird, meint Georg Restle. Denn der Paragraph 103 StGB schütze sogar Diktatoren und Folterer.
aber die Ermittlungen gegen ihn seien ebenso ein schlechter Witz wie der
Paragraph, auf dessen Grundlage ermittelt wird, meint Georg Restle. Denn der Paragraph 103 StGB schütze sogar Diktatoren und Folterer.
Von Georg Restle, WDR
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