Nach
Informationen der Deutschen Umwelthilfe sichern Ermittler der
Unternehmensberatung Deloitte Touche Daten in den Büroräumen
von Daimler – Die Untersuchungen in den Werken sowie der
Konzernzentrale in Möhringen haben bereits am 22. April 2016 begonnen,
als das US-Justizministerium seine Ermittlungen bekannt gab
Berlin, 29.4.2016:
Seit letztem Freitag (22.4.2016) durchsuchen
Spezialisten der Unternehmensberatung Deloitte Touche die Büroräume in
der Motorenentwicklung sowie in der Konzernzentrale in Möhringen des
deutschen Automobilherstellers. Die Ermittler, die wegen der
Ermittlungen des US-Justizministeriums Daten sowie den
E-Mailverkehr sicherstellen, suchen nach Hinweisen, ob Daimler illegale
Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut hat, um die
Abgasreinigung bei realen Fahrsituationen zu verringern.
Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erstmals am 2. Februar 2016 auf die
Abschaltung bei Temperaturen unterhalb von plus 10 Grad Celsius
bei einer Mercedes C-Klasse 220 CDi hingewiesen. Einen Tag später – am
3. Februar 2016 – hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ein
ihr zugespieltes Eingeständnis dieser Abschalteinrichtung, das im
Intranet von Daimler veröffentlicht war – publiziert
und damit erstmals Daimler das Eingeständnis des Gebrauchs von
Abschalteinrichtungen nachweisen können.
In
den USA wie auch in der EU sind aus gutem Grund Abschalteinrichtungen
in der Abgasreinigung gesetzwidrig. Als Folge der giftigen
Stickoxid-Emissionen sterben jährlich 10.400 Menschen vorzeitig an den
Folgen des Dieselabgasgiftes NO2. Im März 2016 belegte die DUH in einem
Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Remo Klinger, dass die von Daimler
dauerhafte Aktivierung einer Abschalteinrichtung
bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius rechtswidrig ist. Der
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigte diese
Rechtsauffassung in einem eigenen Gutachten.
„Daimler
setzt die DUH seit unserer Veröffentlichung der ersten Ergebnisse
eigener Untersuchungen im Dezember 2015 zu einem Mercedes
C 200 CDI massiv unter Druck. Unsere Veröffentlichung der Drohbriefe
von Daimler-Anwalt Christian Schertz führte zu einem Rechtsstreit, den
wir Anfang April für uns entscheiden konnten“, sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Seit
Beginn des Abgasskandals steht die DUH in einem intensiven Austausch
mit nationalen, europäischen und amerikanischen Behörden.
Im Februar fand auf Einladung der amerikanischen Umweltbehörde
(Environmental Protection Agency, EPA) in der amerikanischen Botschaft
in Berlin ein Gespräch mit dem EPA-Direktor Christopher Grundler statt,
bei dem es auch um die gefundenen Hinweise auf Abschalteinrichtungen
bei Mercedes Fahrzeugen bezüglich der Erkennung der Prüfsituation
beziehungsweise die Temperaturabschaltung ging. Die EPA kündigte eigene
Messungen und Gespräche mit Daimler an, die nun zur Einleitung der
Untersuchung führten.
Die
Berichte über die dauerhafte Aktivierung einer temperaturgesteuerten
Abschalteinrichtung führte in den USA zu einer Sammelklage,
in der neben den Ergebnissen des niederländischen Prüfinstituts TNO
sowie der DUH auch eigene Messungen aufgeführt wurden. Die am 7.4.2016
eingereichte US-Klage spricht von einer bis zu 65-fachen Überschreitung
der Stickoxid (NOx)-Grenzwerte auf der Straße.
Bundesverkehrsminister
Dobrindt erhielt dieselben Informationen über die
Untersuchungsergebnisse von allen durch die DUH untersuchten
beziehungsweise analysierten Fahrzeuge. Bis heute hat Herr Dobrindt im
Gegensatz zu den amerikanischen Behörden jedoch seinen Staatssekretären
und dem Beamtenapparat jeden Gesprächskontakt mit der DUH untersagt. Im
Gegensatz zu den amerikanischen Behörden
fanden im Bundesverkehrsministerium keine gezielten Überprüfungen der
von der DUH übermittelten Messergebnisse statt. Den übermittelten
Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei Daimler Fahrzeugen (Neben zwei
Mercedes Modellen der Smart Diesel) wie auch anderen
Autoherstellern (Opel, BMW) ging das Dobrindt-Ministerium nicht nach.