27. Februar 2016

Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 108 Euro p. a. über Regelsatz für Energie

München (ots) - Stromkosten in der Grundversorgung durchschnittlich 27 Prozent höher als ALG-II-Regelsatz / Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit 130 Euro im Jahr am größten / Hartz-IV-Erhöhung 2016 verringert Kostenlücke im Schnitt um sieben Prozent

Hartz-IV-Bezieher zahlen in der Grundversorgung pro Jahr durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der ALG-II-Regelsatz abdeckt.* Im Osten sind Verbraucher davon stärker betroffen als in Westdeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist die Differenz mit 130 Euro jährlich am größten. In keinem Bundesland reicht der Regelsatz aus, um die Stromkosten zu decken.

Auch die Hartz-IV-Erhöhung zum Jahresbeginn auf 404 Euro pro Monat verbesserte die Lage für Verbraucher nur geringfügig: Im Schnitt verkleinerte sich das Defizit um sieben Prozent, für Bremer vergrößerte es sich aufgrund gestiegener Strompreise sogar um 30 Prozent.

Im Schnitt ist ein Alternativanbieter im Vergleich zu einem Grundversorger für einen Singlehaushalt 94 Euro im Jahr günstiger.

Stromkosten durchschnittlich 27 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Energie

Ein Singlehaushalt zahlt in Deutschland im Schnitt 42,74 Euro monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein Betrag von 33,77 Euro (405,24 Euro pro Jahr) angesetzt. Somit müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II 8,97 Euro pro Monat (107,64 Euro p. a.) in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Gesundheitspflege einsparen.

Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten

Hartz-IV-Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben bundesweit die größte Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro Monat um 10,80 Euro (32 Prozent) höher als die Hartz-IV-Bemessung für Energiekosten inklusive Wohnen und Wohninstandhaltung. Dadurch entsteht ein Defizit von 129,60 Euro im Jahr.

ALG-II-Bezieher aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Kluft zwischen durchschnittlichem Strompreis und Regelsatz bei 5,91 Euro (18 Prozent). Der berücksichtigte Regelbedarf für Energie im ALG II reicht in keinem der 16 Bundesländer aus, um die Stromkosten in der Grundversorgung zu decken.

Differenz zwischen Stromkosten und Hartz-IV-Regelsatz im Osten größer als im Westen

Verbraucher aus Ostdeutschland sind besonders betroffen: 9,9 Prozent der Bevölkerung bezieht hier Hartz IV, im Westen liegt der Anteil nur bei 6,5 Prozent.** Gleichzeitig ist Strom bei einem Verbrauch von 1.500 kWh im Schnitt rund fünf Prozent teurer als in Westdeutschland. Ostdeutsche Singlehaushalte bezahlen 10,41 Euro im Monat (31 Prozent) mehr als im ALG-II-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen ist. In Westdeutschland liegt die Differenz nur bei 8,50 Euro (25 Prozent).

Hartz-IV-Erhöhung auf 404 Euro senkt Stromkosten-Defizit im Schnitt um sieben Prozent

Zum 01.01.2016 wurde der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II für alleinstehende Erwachsene um fünf Euro auf 404 Euro angehoben. Dadurch verringerte sich die Kluft zwischen den tatsächlichen Stromkosten in der Grundversorgung und dem ALG-II-Regelsatz für Energie im bundesdeutschen Schnitt im Vergleich zum Februar 2015 um sieben Prozent. In Sachsen-Anhalt verkleinerte sich die Differenz am stärksten (-17 Prozent). Aufgrund gewachsener Stromkosten stieg die Differenz in Bremen trotz Erhöhung des Hartz-IV-Satzes jedoch um 30 Prozent. In Westdeutschland (minus vier Prozent) hat sich das entstehende Defizit durchschnittlich stärker verringert als im Osten (minus ein Prozent).

Wechsel des Stromanbieters spart im Schnitt 94 Euro im Jahr

Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem Alternativanbieter sparen Singlehaushalte in Deutschland durchschnittlich 94,20 Euro im Jahr. Am meisten lohnt sich der Wechsel in Rheinland-Pfalz: Ein-Personen-Haushalte sparen hier im Schnitt 125,64 Euro jährlich.

*Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II; ugs. meistens "Hartz IV"); die Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt monatlich 404 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung (33,77 Euro) Quelle: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html, aufgerufen am 15. Februar 2016; durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts: 1.500 kWh; weitere Informationen zur Methodik sowie zu den Ergebnissen unter http://ots.de/9kfSr

   **Quelle: Statista: http://ots.de/QA1Bv
     Stand: April 2015; aufgerufen am 15.02.2016

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