Zur
Veröffentlichung der Ratsschlussfolgerungen zu einem Beschluss für neue
Regelungen für das Vereinigte Königreich erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik und Annalena Baerbock, Mitglied im
Europaausschuss und zuständige Berichterstatterin:
Wir wollen,
dass Großbritannien in der EU bleibt. Daher begrüßen wir die Einigung, die auf
dem europäischen Gipfel erzielt wurde. Verhandlungen bedeuten immer, dass
Kompromisse gefunden werden müssen. Es ist wichtig, dass die Einigung nicht die
fundamentalen Errungenschaften und Prinzipien der EU in Frage stellt. Ein
Europa „à la carte“ darf es auch künftig nicht geben.
Nach den Verhandlungen
in Brüssel muss David Cameron nun aber seinen hasenfüßigen Kurs überwinden. Nur
ein klares Bekenntnis für Europa und für die Vorteile und Errungenschaften der
europäischen Integration, werden die Menschen von der EU überzeugen und einen
britischen Verbleib in der EU ermöglichen. „Better
together“
sollte daher auch das Motto einer pro-europäischen Kampagne der britischen Regierung werden.
Klar ist
aber auch: Der Kompromiss über mögliche Beschränkungen von Sozialstandards muss
ein britischer Sonderweg bleiben. Aus den Schlussfolgerungen darf keine
sozialpolitische Abwärtsspirale von Standards in Europa folgen. Wirtschafts-
und sozialpolitischer Fortschritt sowie die progressive Rechtsprechung des EUGH
müssen das europäische Handeln bestimmen, nicht die national-chauvinistischen
Unkenrufe von Populisten.
Wir
begrüßen, dass das Versprechen einer immer engeren Union unangetastet bleibt.
Es ist aus unserer Sicht nicht notwendig, aber vertretbar klarzustellen, dass
die entsprechende Formulierung im Vertrag weiterhin nur politischer Natur ist
und nicht als Rechtsgrundlage für die Kompetenzübertragung an die Union genutzt
werden soll. Die Vereinbarung hält außerdem fest, dass es EU-Mitgliedstaaten
bereits heute möglich ist, in einzelnen Bereichen unterschiedliche
Integrationspfade zu beschreiten. Gut ist, dass Nicht-Euro-Staaten im Bereich
der wirtschaftspolitischen Steuerung nicht kategorisch ausgeschlossen werden
dürfen, die Handlungsfähigkeit der Euro-Zone aber gewahrt werden muss.
Zentral für
uns war, dass es bei der EU-Gesetzgebung kein pauschales und unmittelbares
Veto-Recht für einzelne nationale Parlamente („Rote Karte“) gibt. Den nun
gefundenen Kompromiss, die nationalen Parlamente im Rahmen des bestehenden
Subsidiaritätsverfahrens zu stärken, können wir mittragen. Fest steht aber
auch: Die Stärkung nationaler Parlamente erreichen wir vor allem, indem die
Kontrolle über das Handeln der nationalen Regierungen im Rat gestärkt wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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