Berlin, 9.6.2015:
Anlässlich der beginnenden Beratungen im Bundestag zum Fracking-Gesetz
warnen der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) vor der Gefährdung von Böden, Gewässern und
Lebensräumen in Naturschutzgebieten. Sollte das Gesetz verabschiedet
werden, ermöglicht es Fracking in mehr als einem Drittel
der Natura 2000-Flächen im Nordwesten Deutschlands, falls sich die
Erdöl- und Erdgas-Vorkommen dort im Sandstein befinden. Die
Umweltverbände fordern deshalb ein weitreichendes Verbot der
umstrittenen Technologie zur Gasförderung.
Der BUND-Vorsitzende
Hubert Weiger sagte: „Es ist alarmierend, dass allein in
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in mehr als
600 Natura 2000-Flächen gefrackt werden könnte. Nicht nur Natura
2000-Flächen sind in Gefahr, auch unterhalb von Nationalparken
und Naturschutzgebieten in ganz Deutschland wäre Fracking erlaubt.
Fracking muss uneingeschränkt verboten werden, um Grundwasser, Böden und
Natur zu schützen. Die Fracking-Technologie birgt hohe ökologische
Risiken, ist klimapolitisch kontraproduktiv und verzögert
die Energiewende. Diese Fracking-Gesetzgebung würde die CO2-Emissionen
in Deutschland erhöhen. Damit droht das ohnehin schon gefährdete Ziel
einer 40-prozentigen Minderung der CO2-Emissionen bis 2020 in noch
weitere Ferne zu rücken. Zentrale Erfolge im Naturschutz
dürfen nicht der klimapolitisch fragwürdigen Erdgasförderung geopfert
werden.“
Der DUH-Bundesgeschäftsführer
Sascha Müller-Kraenner, der als Sachverständiger vor dem
Umweltausschuss des Bundestags zum Thema gesprochen hatte, kritisierte
die einberufene Expertenkommission als parteiisches und undemokratisch
zustande gekommenes Konstrukt:
„Mit diesem Gremium entzieht die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag die politische Entscheidungshoheit über eine
Risikotechnologie.“ Müller-Kraenner betonte, dass noch immer unklar sei, wie die Arbeit der Kommission mit dem formalen Verfahren der
zuständigen Behörden vereinbart werden solle. „Die zuständige
Wasserbehörde wäre nach einem positiven Votum der Experten in ihrer
Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie eine Erlaubnis erteilt, deutlich
eingeschränkt. Das ist vollkommen inakzeptabel“,
sagte Müller-Kraenner.
BUND
und DUH machten deutlich, dass das Fracking-Gesetzespaket Bürgern zudem
nicht ausreichend Mitsprachemöglichkeiten einräumt. Beide Verbände
forderten statt eines Gesetzes,
das Fracking ermöglicht, eine grundsätzliche Reform des stark
veralteten Bergrechts und ein weitreichendes Fracking-Verbot.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bund.net/fracking und unter
www.duh.de/fracking.html.

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