(BUP) Es wurde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern der Anbau von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft
diskutiert.
„Wir haben schon mehrmals öffentlich erklärt: Wir
wollen keine Gentechnik in der Landwirtschaft in unserem Bundesland. Das
steht so in unserem Koalitionsvertrag und dafür habe ich mich auch auf
Bundesebene immer wieder eingesetzt. Doch wir brauchen auch im Sinne des
Verbraucherschutzes klare Kennzeichnungsregeln, wo überall, auch bei
Kleidung oder Medizin, Gentechnik enthalten ist“, erklärte Dr. Till
Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in
Schwerin.
Neu gezüchtete Pflanzensorten werden unterschiedlich
reguliert. Gelten sie als gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
fällt der Umgang mit ihnen unter den Geltungsbereich des
Gentechnikgesetzes. Gelten sie nicht als GVO, ist das Saatgutrecht für
den Umgang maßgebend. Seither finden neue molekularbiologische Verfahren
in der Pflanzenzucht Anwendung, die vor 25 Jahren nicht absehbar waren.
Neue Methoden wie die Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese stellen den
Gesetzgeber vor neue Herausforderungen, weil sie die Anwendung der
geltenden GVO-Legaldefinition in Frage stellen und eine
Rechtsunsicherheit bei der Regulierung der aus den Verfahren
hervorgehenden Sorten schaffen. „Wir müssen wissenbasiert handeln. Nach
den bislang vorliegenden Bewertungen der Experten entstehen durch
Anwendung der Oligonukleotid-gerichteten Mutagenese in der
Pflanzenzüchtung keine GVO. Die zusammenfassende Stellungnahme der
zuständigen Europäischen Behörde der EFSA fehlt allerdings noch. Hier
gilt es also, die Entscheidungen auf wissenschaftlicher Basis
abzuwarten“, erklärte der Minister.
Jeder Flächeneigentümer einer
Fläche kann bereits heute festlegen, was mit und auf seinen Flächen
passiert. „Für die Landesflächen besteht ein klares Nein zur Gentechnik.
Wir können aber nichts dagegen tun, wenn ein Eigentümer, Pächter oder
sonstiger Bewirtschafter und Nutzer zugelassene gv-Pflanzen anbaut oder
anwendet. Hier muss es endlich eine bundeseinheitliche rechtliche
Regelung geben“, forderte Dr. Backhaus.
Gentechnikfreie Regionen
können hingegen nach jetzigem Recht nicht staatlich vorgeschrieben
werden. Sie kommen durch freiwillige Vereinbarungen zustande. Es gibt
mittlerweile mehr als 120 gentechnikfreie Regionen in Deutschland, davon
auch 11 in Mecklenburg-Vorpommern.
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