1. August 2013

Pressemitteilung zum Prozessstand der Demonstration am 4.8.2013 in Bad Nenndorf

AN ALLE DEMONSTRATIONSTEILNEHMER*INNEN!!!

Zu Beginn letzter Woche hat der Anmelder der antifaschistischen Demonstration gegen den Naziaufmarsch am 4.8.2012 in Bad Nenndorf die Auflagen für die Durchführung der angemeldeten Demonstration erhalten und an das Bündnis „NS-Verherrlichung stoppen!“ weitergeleitet.

Dieser Auflagenkatalog des Landkreises Schaumburg liest sich wie ein faktisches Demoverbot. Hier eine Auswahl:
- Seitentransparente dürfen eine Länge von 1,5 Meter nicht überschreiten, die Länge aller anderen Fahnen und Transparente muss zwischen 1 Meter und 2,5 Meter betragen
- sämtliche „uniformierte Kleidung“ ist verboten. Darunter werden gleichartige Kleidungsstücke und dunkle Kleidung (schwarz, blau, militärgrün) in jeglicher Form verstanden
- jegliche Blockbildung ist verboten
- Die Musikbeschallung darf eine Länge von sieben Minuten nicht überschreiten, danach sind jeweils mindestens fünf Minuten Pause einzulegen
- ein Lautstärkepegel von 90 Dezibel darf nicht überschritten werden. Um dies zu garantieren, ist die Anlage zu plombieren (Kosten 700€)

Gegen diesen Katalog ist der Anmelder vor das Verwaltungsgericht Hannover gezogen, die Beschwerde wurde abgelehnt. Weiter müsste die Gültigkeit dieser Auflagen vorm Oberverwaltungsgericht (OVG) verhandelt werden, jedoch wurde die Bewilligung der vom Anmelder beantragten Prozesskostenbeihilfe aufgrund der „fehlenden hinreichenden Erfolgsaussicht“ abgelehnt. Die finanziellen Mittel für eine Klage vorm OVG sind im Bündnis nicht vorhanden. Auch ist es fraglich, ob bis zum 04.08. 2012 überhaupt ein Urteil erwirkt werden könnte. Solange haben die erteilten Auflagen in jedem Fall Gültigkeit.

Die Entwicklungen der letzten Tage haben für die Organisator_innen der antifaschistischen Demonstrationen grundlegende Fragen aufgeworfen. Nach einem langen Diskussionsprozess ist schließlich der Entschluss gefallen, nicht weiter zu der antifaschistischen Demonstration „NS-Verherrlichung stoppen!“ zu mobilisieren!

Die Organisator_innen können es nicht verantworten, diese Demonstration unter den genannten Umständen stattfinden zu lassen. Wir sehen es als unmöglich an, die geforderten Auflagen einzuhalten, zumal der durch die Auflagen geforderte Verzicht auf ein geschlossenes, kämpferisches Auftreten die Sicherheit der Demo-Teilnehmer_innen gefährden würde. Auch wäre durch die Auflagen zur Lautstärke die Demostruktur bereits vor Beginn der Demo polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt. Die Einschränkung der Musik- und Redebeiträge macht des Weiteren ein Vermitteln der Inhalte dieser Demo unmöglich. Das wahrscheinlichste Szenario ist demnach, dass die Demo – wenn überhaupt – in Form eines riesigen Wanderkessels durch Bad Nenndorf getrieben würde. Da wir davon ausgehen müssen, dass die Polizei die Auflagen auch mit Gewalt durchsetzen wird, können wir eine weitere Mobilisierung auch unter Sicherheitsaspekten nicht verantworten.


Die Linie des niedersächsischen Innenministers Schünemann zeigt deutlich, dass über diese Auflagen nicht nur das Demonstrationsrecht eingeschränkt, sondern zusätzlich, der sogenannten Extremismustheorie folgend, Naziaufmärsche mit antifaschistischem Protest gleichgesetzt werden. Durch diese abstruse Gleichsetzung wird ein Bild des angeblich einzig legitimen Protests der „Mitte“ gegen Nazis gezeichnet – welchen Anteil die deutsche Mehrheitsgesellschaft an der Aufrechterhaltung von Rassismus und Gewalt spielt, wird so unter den Teppich gekehrt. Mit der Durchführung einer Demo, deren Auflagen für die Veranstalter_innen unmöglich einzuhalten sind, würden die Organisator_innen entweder handlungsunfähig gemacht, oder aber eine Eskalation dieser Demo riskieren. Zudem ist eine Einhaltung dieser repressiven Auflagen politisch nicht gewollt und wird als nicht vertretbar empfunden.


Eine solche Demonstration wollen wir niemandem zumuten und können wir auch politisch nicht verantworten. Unter den selben Auflagen wie die Nazis durch Bad Nenndorf zu laufen, ist nicht akzeptabel. Die Demo ist angemeldet worden, um radikale Kritik an Nazis und dem Rassismus der sogenannten Mitte der Gesellschaft zu äußern sowie ein legaler Anlaufpunkt für diejenigen zu sein, die sich Nazis aktiv in den Weg stellen. Dies wird unter den gegebenen Umständen nicht möglich sein. Indem wir unsere Entscheidungen heute verkünden, bieten wir allen, die gegen den Naziaufmarsch vorgehen wollen, die Möglichkeit, sich anderen Optionen des Protests anzuschließen oder selbst kreativ zu werden.


Denn auch, wenn die antifaschistische Demonstration jetzt abgesagt ist, findet trotzdem in Bad Nenndorf am 04.08.2012 einer der größten Naziaufmärsche in Deutschland statt, den es zu verhindern gilt!!


Wir rufen weiterhin dazu auf, sich am antifaschistischen Widerstand an diesem Tag in Bad Nenndorf zu beteiligen und ziehen uns keineswegs aus dem Protest zurück!!!

Bündnis „NS-Verherrlichung stoppen!“

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