31. August 2013

Der 31.08.2013 ist bundesweiter „Anti -Fracking-Tag“.



Die „Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg“ beteiligt sich daran und veranstaltet an diesem  Tag eine Demonstration und ruft die Bevölkerung dazu auf, sich unter dem bundesweiten Motto
„Keine Stimme für‘s Fracking  –  Für sauberes Trinkwasser in Hamburg und anderswo!“
an dieser Demonstration zu beteiligen.

Unterstützt von Vereinen und Verbänden macht die BI auf die aktuellen Frackingpläne des Senats aufmerksam und informiert über die drohende Gefahr der Trinkwasserverseuchung in Hamburg und in wesentlichen Teilen der Bundesrepublik.

Beginn der Demonstration ist um 13.00Uhr am Hachmannplatz in Hamburg.
Streckenverlauf: Hachmannplatz – Kirchenallee – Mönckebergstraße – Bergstraße – Speersort - Steinstraße –Hachmannplatz.
Im Laufe dieser Demonstration findet am Gerhard-Hauptmann-Platz eine Zwischenkundgebung statt.

Während des Demonstrationszuges und im Rahmen der vorgesehenen Kundgebung stellt die BI ihren „Anti-Fracking-Song“ vor.
Dem Anti-Fracking-Tag liegt das bundesweite Treffen der Anti-Fracking-Initiativen, am 4. und 5. Mai 2013, in Korbach zu Grunde. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der 31. Augst 2013 als bundesweiter Anti-Fracking-Tag beschlossen. Dabei hat sich die bundesweite Koordination der Anti-Fracking-Initiativen als Basis auf die Korbacher Resolution verständigt, die folgende Forderungen beinhaltet:
•             Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung,
              Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die
              Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig
              erzeugt wird.
•             Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
•             Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von
              Fluiden und Lagerstättenwasser..
•             Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der
              Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
•             Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von
              fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der
              Energieeffizienz.

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