am vergangenen Wochenende startete die BI im Rahmen des "Widerstandsmarathons" die Unterschriftenkampagne gegen die PKA (Pilot-Konditionierungsanlage) in Gorleben.
Der auch als "vergessene Anlage" betitelte Bau, dessen Errichtung 400 Millionen Euro verschlang, ist eines der Relikte, die aus den Plänen zur Errichtung eines "Nuklearen Entsorgungszentrum Gorleben" realisiert wurde.
Das nukleare Entsorgungszentrum konnte dank des Widerstandes nicht errichtet werden und auch die Pilot-Konditionierungsanlage nahm bisher ihren Betrieb nicht auf.
In Vergessenheit geraten ist diese Anlage jedoch nie. Sowohl von Betreiberseite, als auch auf Seiten der Atomkraft Gegner.
Mal ist die Anlage ein Nachweis zur Reparatur von havarierten CASTOR Behältern, dann ist sie Teil eines "Entsorgungsnachweises" für Brennelementkugeln aus dem Forschungsreaktor in Jülich. Durch die Aufnahme des Salzstocks Gorleben in das Standortauswahlgesetz beflügelt die Anlage nun wiederum die sturkturelle Eignung Gorlebens. Ganz nebenbei eignet sie sich hervorragend als Übungsort für das simulierte Umpacken von Brennstäben aus CASTOR Behältern in POLLUX Behälter, die angedacht sind für eine endgültige Lagerung in geologischen Formationen.
Die PKA im ständigen Wandel der Zweckbestimmung.
Im Rahmen der Anzweiflung seitens der BI, dass die PKA noch den heutigen Ansprüchen von Wissenschaft und Technik genüge trägt, sind wir auf brisante Umstände gestossen, die unserer Forderung nach dem sofortigen Entzug der Betriebserlaubnis untermauern.
Zum zügigen Inkrafttreten der Betriebserlaubnis vereinbarten Betreiber (GNS) und das niedersächsische Umweltministerium (NMU), dass über ein bestehendes Gutachten, keine weiteren Gutachter zu Rate gezogen werden. Auch ein Austauschen der Gutachter ist nicht vorgesehen.
Zudem besteht ein Vertrag, der dem Betreiber großzüging einräumt, dass das Umweltministerium die Genehmigung nicht in Frage stellen wird, auch wenn die Anlage nicht ihren Betrieb aufnimmt oder den Betrieb aussetzt. Dies wurde mit der besonderen Verwendung als Pilotanlage und Anlage für Serviceaufgaben begründet.
Aus unserer Sicht ist dieser Vertrag sittenwidrig und soll das Ministerium vor Schadensersatzansprüchen seitens des Betreibers schützen.
Wir fordern :
- Das NMU muss diesen sittenwidrigen Vertrag kündigen
- Die Betriebserlaubnis der PKA gehört auf den Prüfstand. Dazu müssen externe Gutacher eingeschaltet werden.
- Den Planspielen, die PKA für die Konditionierung brennbaren Urans zu nutzen, muss energisch entgegengetreten werden.
UNTERZEICHNET JETZT auf unserer
Webseite!
Ausführliche Informationen zur PKA könnt ihr euch auf der Webseite herunterladen.
Dort findet ihr sowohl den aktuellen PKA Flyer mit allen wichtigen Informationen, als auch weitere Unterschriftenlisten zum herunterladen.
Über unser Büro könnt ihr auch direkt Flyer und Unterschriftenlisten bestellen. Für weitere, detaillierte Hintergrundinformationen könnt ihr dort auch die "zur Sache : PKA" aus dem Jahr 1998 anfordern.
Einfach eine Mail an: buero@bi-luechow-dannenberg.de
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