Nach einer turbulenten Woche verständigt sich der Berliner Senat auf eine Mietenbegrenzung für fünf Jahre. Das ist einmalig in Deutschland.
Mietendeckel in Berlin: Die Obergrenze kommt - taz.de
30. August 2019
Ein Flugzeug ist kein Bus... – klimareporter°
... aber die Luftverkehrswirtschaft tut so. Verspricht sie "CO2-Neutralität", ist das weniger als reale "Klimaneutralität", denn in großer Höhe wirken die fossilen Treibstoffe viel klimaschädlicher. Und noch mehr droht unter den Tisch zu fallen, wenn die Politik der Branche ihre Selbstverpflichtung durchgehen lässt.
ein Gastbeitrag von
Ein Flugzeug ist kein Bus... – klimareporter°
Video: Angriff auf die Windkraft... - Monitor - ARD | Das Erste
Der Ausbau der Windkraft in Deutschland gehört zum Kern der Energiewende, anders sind nach heutigem Stand die Klimaziele nicht zu erreichen. Doch der Ausbau stockt. Ein Grund sind zahlreiche Klagen von Windkraftgegnern. Die sind inzwischen bundesweit vernetzt und wenden sich häufig nicht gegen einzelne Windräder, sondern gegen die Energiewende insgesamt – mit äußerst zweifelhaften Argumenten bis hin zum Bestreiten des menschengemachten Klimawandels. In der Politik finden die Gegner zunehmend Gehör. Experten sehen die gesamte Energiewende und das Erreichen der Klimaziele in Gefahr.
Video: Angriff auf die Windkraft... - Monitor - ARD | Das Erste
Video: Angriff auf die Windkraft... - Monitor - ARD | Das Erste
Waldschäden: Klöckner plant massive Aufforstung | tagesschau.de
Dürre und Borkenkäfer haben massive Schäden in deutschen Wäldern verursacht, große Flächen wurden zerstört. Landwirtschaftsministerin Klöckner kündigte nun Wiederaufforstung und einen Waldumbau an.
Waldschäden: Klöckner plant massive Aufforstung | tagesschau.de
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Essbare Eislöffel aus Kakaofasern | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A-Z - Hamburg Journal
Um Müll zu vermeiden, haben die Studentinnen Amelie und Julia einen essbaren Eislöffel aus Kakaofasern entwickelt. Ein Abnehmer ist der Hamburger Eisdielen-Inhaber Vladimir Muska.
Essbare Eislöffel aus Kakaofasern | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A-Z - Hamburg Journal
Essbare Eislöffel aus Kakaofasern | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A-Z - Hamburg Journal
Gericht stoppt Tagebau Jänschwalde aufgrund schwerer Versäumnisse des Betreibers
Berlin (ots)
Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen - Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Antrag auf Fristverlängerung der Betreiberin LEAG ab - Jahrelange Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des Tagebaus - Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga bewerten Beschluss als überfälligen Beitrag für Naturschutz vor Ort
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort.Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.
Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet."
Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen. Durch Grundwasserabsenkungen bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.
René Schuster von der Grünen Liga: "Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird - sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der nunmehr eintretende Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge der damaligen Fehlentscheidung."
Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dirk Teßmer: "Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische Konsequenz. Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen."
Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der umliegenden europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern. Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.
Hintergrund: Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.
Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.
Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.
Links: Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts: http://l.duh.de/p190830 Veröffentlichung der GRÜNEN LIGA zur Machbarkeit einer Dichtwand, März 2010: http://ots.de/1FxYb4
Mit Bäumen im Garten dem Klimawandel trotzen
Mit Bäumen im Garten dem Klimawandel trotzen
Quellenangabe: "obs/Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V./Foto: Pixabay"
Berlin (ots)
Allerorten werden jetzt Bäume für das Klima gepflanzt und es wird deutschlandweit zu großen Baumpflanzaktionen aufgerufen. "Tolle Aktionen!" Baumexperte Oliver Fink der GartenBaumschule Becker, Bergisch Gladbach, freut der Baumpflanzboom sehr. "Ich hoffe nur, dass nicht wahllos irgendwelche Bäume gepflanzt werden, sondern dass die jungen Setzlinge gut auf die Bedingungen des jeweiligen Standorts abgestimmt sind. Damit die Bäume eine reelle Anwachschance haben, sollten sie auch gute 'Klimabäume' sein. D.h. die Bäume sollten mit den lokalen Folgen des Klimawandels gut klarkommen. Sie müssen Trockenheit, Hitze, generelle Wetterextreme aushalten und auch durch den Klimawandel eingeschleppte Krankheiten und Schädlinge überstehen können."
Vor allem für - im Platz meist begrenzte - Privatgärten sind gründliche Überlegungen vorab und eine sorgfältige Auswahl des passenden Baumes unabdingbar. Extremstandorte sind in Privatgärten zwar eher selten, aber auch hier sind die Folgen der Klimaveränderung spürbar und wirken sich auf alle Pflanzen aus. Andere Arten als bisher werden Einzug halten (müssen): Stieleichen z.B. kommen an zu trockenen Standorten nicht gut zurecht. Einige Pflanzen, wie die Kugelesche, werden dagegen möglicherweise ein Comeback erleben. Seit langem schon sind Wissenschaftler und Fachleute der Baumschulen damit beschäftigt, Sorten zu suchen, die auch in Zukunft gut für Privatgärten geeignet sind. Dabei muss auch die Frage der heimischen Pflanzen neu bewertet werden. Nicht alle der ursprünglich hier vorkommenden Sorten können sich schnell genug an die veränderten Klimabedingungen anpassen. Ihre Lebensräume werden sich daher in den nächsten Jahrzehnten vermutlich verschieben.
Im Garten, vor allem wenn sich der Garten mitten in der Stadt befindet, muss ein einheimischer Baum nicht unbedingt die beste Wahl sein. Für die Auswahl der Pflanzen ist es wichtig, neben den Besonderheiten des einzelnen Gewächses auch mehr und mehr auf regionale Unterschiede zu achten. Eine deutschlandweite Betrachtung ist hier unmöglich, da es so viele verschiedene Standorte mit den unterschiedlichsten Bedingungen gibt. Ein gutes Beispiel dafür ist Liquidambar - der Amberbaum mit einer prachtvollen Herbstfärbung. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, ist er inzwischen auch in Europa zuhause. Er liefert wertvolles Holz, kommt mit wärmeren Temperaturen, Trockenheit und auch Überflutungen gut zurecht und bietet einheimischen Insekten viel Nahrung. Im Gebiet rund um Köln ist der Amberbaum ein wunderbarer und sehr gesunder Baum, der wenige Ansprüche an seinen Standort stellt. Am Alpenrand hingegen sollte der Liquidambar nicht gepflanzt werden, da er erst spät das Laub abwirft. Bei dem häufig auftretenden frühen Schneefall im Süden Deutschlands brechen die Äste (oft) reihenweise ab, da sie die schwere Last nicht mehr tragen können.
"Gerade wenn Sie einen Baum pflanzen, an dem Sie lange Freude haben wollen, sollten Sie vorher unbedingt mit Fachleuten sprechen." rät Gärtnermeister Oliver Fink. "Diese kennen die neuesten Forschungsergebnisse und wissen in der Regel ganz genau, welcher Baum dem Klimawandel trotzt. Auch kennen sie sich bestens mit den örtlichen Wetter- und Bodenbedingungen aus. Sich einfach einen Baum aus dem Katalog auszusuchen, funktioniert in der Regel nicht."
AfD "neue Volkspartei im Osten"? Meinungsforscher widerlegt "Spiegel"-These - Deutschland - FOCUS Online
Der „Spiegel“ hatte in einer seiner jüngsten Ausgaben die AfD als „neue Volkspartei im Osten“ bezeichnet. Ihre Kraft schöpfe sie dort vor allem aus den Kommunen. Der Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, Manfred Güllner, widerspricht nun deutlich.
AfD "neue Volkspartei im Osten"? Meinungsforscher widerlegt "Spiegel"-These - Deutschland - FOCUS Online
AfD "neue Volkspartei im Osten"? Meinungsforscher widerlegt "Spiegel"-These - Deutschland - FOCUS Online
29. August 2019
Mietendeckel: Deckel drauf und fertig! | ZEIT ONLINE
Der Vorschlag der linken Berliner Bausenatorin, die Bestandsmieten zu senken, ist sehr spektakulär, weil wirklich und ernsthaft links. Ist man auch nicht mehr gewohnt.
Mietendeckel: Deckel drauf und fertig! | ZEIT ONLINE
Mietendeckel: Deckel drauf und fertig! | ZEIT ONLINE
Klimawandel geht durch den Magen - VIER PFOTEN gibt Tipps, wie jeder helfen kann die Klimakrise aufzuhalten
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Bahn oder Flugzeug? CO2-Emissionen im Vergleich | co2online
Fliegen ist die klimaschädlichste Art zu reisen. Wenn sich weite Reisen nicht vermeiden lassen, gibt es häufig keine Alternative zum Flugzeug – für kürzere Strecken gibt es sie aber schon. Hier ist die Bahn oft nicht einmal langsamer und vor allem immer weitaus besser für die Umwelt. Wir haben einige Zug- und Flugstrecken zum Vergleich gegenübergestellt.
Bahn oder Flugzeug? CO2-Emissionen im Vergleich | co2online
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Potenziell krebserregender Farbstoff in Backzutaten von Dr. Oetker - foodwatch fordert Verzicht auf Titandioxid (E171)
- Backzutaten von Dr. Oetker enthalten umstrittenen Farbstoff Titandioxid
- Labortests widerlegen Behauptung von Dr. Oetker: Produkte des Herstellers enthalten besonders risikoreiches Nano-Titandioxid
- Protest-Aktion an Dr. Oetker gestartet
Berlin, 29. August 2019. Zucker-Streusel, Backmischung, Kuchen-Deko: Zahlreiche Backzutaten des Nahrungsmittelkonzerns Dr. Oetker enthalten den potenziell krebsauslösenden Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid. Das hat die Verbraucherorganisation foodwatch kritisiert. foodwatch forderte Dr. Oetker auf, kein Titandioxid mehr in seinen Produkten zu verwenden und startete unter www.aktion-titandioxid.foodwatch.de eine Online-Protestaktion an das Unternehmen. Titandioxid - in der Zutatenliste meist als E171 abgekürzt - dient in Lebensmitteln als weißer Farbstoff. In Frankreich darf der Stoff Lebensmitteln ab 2020 vorerst nicht mehr zugesetzt werden, da E171 die Darmflora schädigen und in Form allerkleinster Nanopartikel möglicherweise Krebs auslösen kann, wie wissenschaftliche Studien nahelegen.
"Krebsverdächtige Zusatzstoffe haben in Lebensmitteln absolut nichts zu suchen", sagte Patrick Müller von foodwatch. "Dr. Oetker muss seine Verantwortung gegenüber den Kundinnen und Kunden ernst nehmen und nur sichere Produkte anbieten - ohne Titandioxid."
Titandioxid ist ein stark weiß färbendes Pigment, das in der Europäischen Union als Farbstoff in Lebensmitteln zugelassen ist. Die Auswirkungen des Stoffes auf die Gesundheit sind umstritten - insbesondere in seiner allerkleinsten Form im Nanometerbereich. Aufgrund ihrer winzigen Größe können Nanopartikel körperliche Schutzbarrieren leichter durchdringen, etwa die Darmbarriere. Dr. Oetker teilte gegenüber foodwatch jedoch mit, dass der Farbstoff "gesundheitlich unbedenklich" sei: "Für alle Dr. Oetker Produkte, die den Farbstoff Titandioxid derzeit noch enthalten, können wir Ihnen versichern, dass die Größe des verwendeten Titandioxids oberhalb der Nanogrenze liegt." Es seien "keine Nanopartikel enthalten".
Von foodwatch in Auftrag gegebene Laboranalysen widerlegen diese Aussagen von Dr. Oetker jedoch: In vier von vier getesteten Produkten wurden erhebliche Anteile von Nanopartikeln nachgewiesen. Das in der "Backmischung Streuselkuchen" enthaltene Titandioxid bestand demnach zu 22 Prozent aus Partikeln in Nanogröße, in den "Lustigen Zuckeraugen" zu 33 Prozent, im "Fix & Fertig Zuckerguss Classic" zu 42 Prozent. Das in der "Dekor Kreation Rosa Mix" enthaltene Titandioxid bestand sogar zu 100 Prozent aus Nanopartikeln.
"Anstatt im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes schnellstmöglich auf Titandioxid zu verzichten, tischt Dr. Oetker uns eine glatte Falschbehauptung auf - dabei ist wissenschaftlich sonnenklar, dass Titandioxid immer auch die besonders gefährlichen Nanopartikel enthält", sagte Patrick Müller von foodwatch.
Neben Dr. Oetker verwenden auch weitere Backzutatenhersteller wie Ruf und Günthart sowie Süßwarenproduzenten wie Mars und Dunkin Donuts Titandioxid in ihren Produkten. Außer in Backzutaten kommt der Weißmacher vor allem in Kaugummis und Dragee-Umhüllungen zum Einsatz. Auf Nachfrage von foodwatch kündigten die Hersteller Reinhardt Lolly Spezialitäten und McDonalds an, in ihren Süßwaren zukünftig auf Titandioxid zu verzichten. Auch Mars will künftig kein Titandioxid mehr verwenden, etwa in den M&M’s-Schokolinsen und "Wrigleys"-Kaugummis. foodwatch kritisierte, dass Dr. Oetker an der Verwendung von E171 festhalte, obwohl der Stoff einfach zu ersetzen sei und zudem keinerlei Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher habe. In Bio-Lebensmitteln ist Titandioxid grundsätzlich verboten.
Als erstes europäisches Land hat Frankreich ein Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln mit E171 erlassen, gültig zunächst vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. In dieser Zeit sollen die Risiken des Zusatzstoffs weiter erforscht werden. Anlass für das Moratorium waren neue Studien, die bereits bestehende wissenschaftliche Hinweise auf Risiken von E171 bestärkten. Laut der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSES) kann die Sicherheit des Zusatzstoffs aktuell nicht belegt werden. Die französische Regierung trägt mit ihrer Verbotsentscheidung dem im EU-Lebensmittelrecht verankerten europäischen Vorsorgeprinzip Rechnung. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) vertritt hingegen die Auffassung, dass die verfügbaren Daten "keine Hinweise" auf Gesundheitsbedenken für Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Allerdings räumen sowohl die EFSA als auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein, dass weiterer Forschungsbedarf bestehe.
Aufgrund der Sicherheitsbedenken der ANSES hat ein Bündnis aus europäischen Gesundheits- und Verbraucherverbänden unter Beteiligung von foodwatch die Europäische Kommission aufgefordert, ein europaweites Verbot von E171 zu veranlassen. Der weitere Einsatz widerspreche dem europäischen Vorsorgeprinzip.
Außerhalb des Lebensmittelbereiches findet der Stoff vor allem in Farben und Lacken Verwendung. Auch in Medikamenten, Zahnpasta und Kosmetika wird der Stoff eingesetzt, dann wird er als CI 77891 bezeichnet.
Link:
- E-Mail-Aktion von foodwatch: www.aktion-titandioxid.foodwatch.de
Bangladesch / Rohingya: Das Leid der Kinder
Neuer Amnesty-Bericht: Zwei Jahre nach den ethnischen Säuberungen gegen Rohingya in Myanmar leben eine Million Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern in Bangladesch, die Hälfte von ihnen Kinder.
- Den etwa 50-seitigen Bericht finden Sie hier.
BERLIN, 28.08.2019 – „Zwei Jahre nach den ethnischen Säuberungen gegen Rohingya in Myanmar leben eine Million Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern in Bangladesch“, sagt Bernhard Hertlein, Bangladesch-Experte bei Amnesty International in Deutschland. Für den neuen Amnesty-Bericht „‘I don’t know what my future will be‘ – Rohingya refugees in Bangladesh“ sprachen Researcher der Menschenrechtsorganisation im Februar 2019 mit 97 Flüchtlingen, die in neun Lagern in der Grenzregion Cox’s Bazar leben.
„Da es Rohingya in Bangladesch verboten ist zu arbeiten, sind die meisten von humanitärer Hilfe abhängig. Diese ist jedoch unzureichend“, sagt Hertlein. „Die Menschen müssen bei sengender Hitze dauerhaft in temporären Unterkünften wohnen, die kaum Schutz vor den Monsunregen bieten. Oft teilt sich eine Familie einen einzigen Raum. Auch die hygienischen Zustände in den Lagern sind teilweise katastrophal, es gibt zum Beispiel keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser.“
„Unter den Leidtragenden sind vor allem Kinder“, so Hertlein weiter. Etwa die Hälfte der etwa eine Million Rohingya in Bangladesch sind Kinder und Jugendliche. Die meisten von ihnen sind 2017 vor den brutalen Angriffen auf ihre Dörfer in Myanmar nach Bangladesch geflohen. „In einer verzweifelten Situation erhöht die Regierung nun systematisch den Druck auf die Kinder: Erst im Januar 2019 wurde verkündet, dass Rohingya anhand von Namenslisten aus weiterführenden Schulen ausgeschlossen würden. Indem den Kindern der Zugang zu qualifizierter Bildung verwehrt wird, sollen sie und ihre Familien davon abgehalten werden, in Bangladesch zu bleiben. Diese Maßnahmen sind nicht nur menschenrechtswidrig, die Regierung ignoriert dabei gleichzeitig die Gefahren, die den Rohingya bei einer Rückkehr nach Myanmar drohen.“
Hinzu kommen Vorschläge der Regierung, etwa 100.000 Flüchtlinge nach Bhasan Char umzusiedeln, eine bislang unbewohnte Insel im Golf von Bengalen. „Bhasan Char ist eine dreistündige Bootsfahrt vom Festland entfernt und regelmäßig von Überflutungen und anderen extremen Wettersituationen betroffen. Die Unterbringung von Menschen an diesem isolierten gefährlichen Ort lässt weitere menschenrechtliche Einschränkungen wahrscheinlich werden, darunter Verletzungen der Rechte auf Freizügigkeit, Bildung und auf eine angemessene Gesundheitsversorgung. Auch der rechtmäßige Zugang zu einem Rechtsbeistand wäre hier wahrscheinlich nicht mehr gewährleistet“, so Hertlein.
„Amnesty fordert die Regierung von Bangladesch dazu auf, alle Restriktionen gegen Rohingya aufzuheben und dafür zu sorgen, dass sie ihre Menschenrechte wahrnehmen können“, sagt Markus Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Die internationale Gemeinschaft sollte ihre finanziellen und technischen Hilfsleistungen ausweiten und die Regierung von Bangladesch darin unterstützen, langfristige Perspektiven für die Geflüchteten zu entwickeln. Solange die massiven Menschenrechtsverbrechen in Myanmar nicht aufgearbeitet sind und die gewaltsame Verfolgung und Diskriminierung von Rohingya weiter anhält werden, ist eine sichere und freiwillige Rückkehr nicht möglich.“
Nachfahren ausgebürgerter Nazi-Opfer verdienen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung
„Das
Vorhaben der Bundesregierung wird den berechtigten Ansprüchen der
Nachfahren von NS-Verfolgten nicht gerecht“, kritisiert die
innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die
heute vorgestellten Erlasse des Bundesinnenministeriums zur
erleichterten Einbürgerung der Nachfahren von Deutschen, die infolge von
NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsbürgerschaft verloren
hatten. Jelpke weiter:
„Deutschen, die von den Nazis ins Exil gezwungen wurden und dort ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, wurde schweres Unrecht zugefügt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ihnen sowie ihren Nachfahren einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Rückerwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu geben.
Stattdessen will die Bundesregierung lediglich mehr ‚Wohlwollen‘ bei den sogenannten Ermessenseinbürgerungen zeigen. Damit bleibt es bei der unbefriedigenden Situation, dass die Nachkommen der NS-Opfer keinen Rechtsanspruch haben, sondern auf den guten Willen deutscher Beamter angewiesen sind. Zudem müssen sie weiterhin, über ihren Wunsch, wieder Deutsche zu werden hinaus, Bindungen an Deutschland nachweisen. So werden Opfer von Naziverbrechen zu Bittstellern im Land der Täter degradiert.
Das bedeutet nichts weniger, als den Nachkommen von NS-Verfolgten eine Bringschuld gegenüber Deutschland abzuverlangen. Richtig wäre es andersrum: Deutschland steht in der Schuld dieser Menschen.
Alle, deren Vorfahren aufgrund der Nazityrannei ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, müssen sie auf Antrag zurückerhalten. Sie verdienen dabei einen Rechtsanspruch, keinen Gnadenerweis auf dem Erlassweg. DIE LINKE. wird einen eigenen Gesetzentwurf hierzu vorlegen.“
„Deutschen, die von den Nazis ins Exil gezwungen wurden und dort ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, wurde schweres Unrecht zugefügt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ihnen sowie ihren Nachfahren einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Rückerwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu geben.
Stattdessen will die Bundesregierung lediglich mehr ‚Wohlwollen‘ bei den sogenannten Ermessenseinbürgerungen zeigen. Damit bleibt es bei der unbefriedigenden Situation, dass die Nachkommen der NS-Opfer keinen Rechtsanspruch haben, sondern auf den guten Willen deutscher Beamter angewiesen sind. Zudem müssen sie weiterhin, über ihren Wunsch, wieder Deutsche zu werden hinaus, Bindungen an Deutschland nachweisen. So werden Opfer von Naziverbrechen zu Bittstellern im Land der Täter degradiert.
Das bedeutet nichts weniger, als den Nachkommen von NS-Verfolgten eine Bringschuld gegenüber Deutschland abzuverlangen. Richtig wäre es andersrum: Deutschland steht in der Schuld dieser Menschen.
Alle, deren Vorfahren aufgrund der Nazityrannei ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, müssen sie auf Antrag zurückerhalten. Sie verdienen dabei einen Rechtsanspruch, keinen Gnadenerweis auf dem Erlassweg. DIE LINKE. wird einen eigenen Gesetzentwurf hierzu vorlegen.“
Schulze: Maßnahmenpaket gegen hohe Nitratbelastungen wirkungsvoll
Berlin (ots)
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat sich optimistisch gezeigt, dass es nicht zu einem EU-Verfahren gegen Deutschland kommen wird.
Hintergrund sind die hohen Nitratwerte im deutschen Grundwasser.
Im Inforadio vom rbb sagte Schulze am Mittwoch, man habe viele Maßnahmen geplant, um diese Belastung des Wassers zu verringern.
"Ich glaube, dass wir für die EU-Kommission die Sachen, die sie kritisiert haben, jetzt auch ganz konkret adressieren."
"Wir haben vor, die Düngung weiter zu reduzieren, gerade in den Gebieten in denen es sehr viel Nitrat im Wasser gibt. Es geht um unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, was wir ja alle brauchen."
Über die EU sei jetzt enormer Druck entstanden, aber man handele jetzt auch.
Die Devise sei jetzt: "Nicht am Ende alles rausfiltern, sondern vorne weniger reintun".
"Es soll ganz viele kleinteilige Maßnahmen geben. Zum Beispiel da, wo man an Hängen düngt, soll es Grünstreifen am Wasser entlang geben, damit nicht mehr so viel Dünger rausgeschwemmt wird und dann im Grundwasser landet."
Zu der Kritik vieler Landwirte an dem Maßnahmenpaket sagte Schulze, sie glaube, dass man jetzt einen Weg gehe, der wirklich helfe, die Belastungen zu reduzieren. Man müsse weg von diesen hohen Nitratbelastungen im Wasser.
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