„Das
Vorhaben der Bundesregierung wird den berechtigten Ansprüchen der
Nachfahren von NS-Verfolgten nicht gerecht“, kritisiert die
innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die
heute vorgestellten Erlasse des Bundesinnenministeriums zur
erleichterten Einbürgerung der Nachfahren von Deutschen, die infolge von
NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsbürgerschaft verloren
hatten. Jelpke weiter:
„Deutschen, die von den Nazis ins
Exil gezwungen wurden und dort ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren
haben, wurde schweres Unrecht zugefügt. Es sollte eine
Selbstverständlichkeit sein, ihnen sowie ihren Nachfahren einen
uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Rückerwerb der deutschen
Staatsbürgerschaft zu geben.
Stattdessen will die Bundesregierung
lediglich mehr ‚Wohlwollen‘ bei den sogenannten Ermessenseinbürgerungen
zeigen. Damit bleibt es bei der unbefriedigenden Situation, dass die
Nachkommen der NS-Opfer keinen Rechtsanspruch haben, sondern auf den
guten Willen deutscher Beamter angewiesen sind. Zudem müssen sie
weiterhin, über ihren Wunsch, wieder Deutsche zu werden hinaus,
Bindungen an Deutschland nachweisen. So werden Opfer von Naziverbrechen
zu Bittstellern im Land der Täter degradiert.
Das bedeutet nichts
weniger, als den Nachkommen von NS-Verfolgten eine Bringschuld gegenüber
Deutschland abzuverlangen. Richtig wäre es andersrum: Deutschland steht
in der Schuld dieser Menschen.
Alle, deren Vorfahren aufgrund der
Nazityrannei ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, müssen
sie auf Antrag zurückerhalten. Sie verdienen dabei einen Rechtsanspruch,
keinen Gnadenerweis auf dem Erlassweg. DIE LINKE. wird einen eigenen
Gesetzentwurf hierzu vorlegen.“
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