Die Parteien der Ampelkoalition haben sich gestern auf eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Die jährlich verbindlichen Sektorziele sollen dabei offenbar aufgeweicht werden. Eine kürzlich erschienene rechtliche Studie der Umweltrechtsorganisationen ClientEarth und Green Legal Impact (GLI) kam jedoch zum Ergebnis, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden dürfen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen