Nach den Bundesländern haben nun auch
lokale Behörden eigene Verordnungen erlassen, die die Bewegungsfreiheit
einschränken. Der Bundesverband WindEnergie sieht angesichts der Fülle
unterschiedlicher Verordnungen und Regelungen zu Ausnahmen für
Dienstleister und Berufstätige die Wirtschaft zusätzlich belastet und
fordert ein einheitliches Vorgehen zum Nachweis einer erwerbsmäßigen
bzw. selbständigen Tätigkeit.
„Während einige Bundesländer
die Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit ausdrücklich nur für
touristische und private Aufenthalte definieren, verlangen andere
Bundesländer das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung. Daneben gibt
es nun erste Landkreise, die die Vorlage eines schriftlichen
Arbeitsauftrags mit Angaben zum Arbeitsort und zur -zeit verlangen.
Inzwischen gibt es unterschiedliche Regelungen nicht nur von Bundesland
zu Bundesland, sondern sogar innerhalb der Bundesländer. Das ist neben
allen ohnehin bestehenden Erschwernissen ein unhaltbarer Zustand, der
dringend beseitigt werden muss. Es braucht eine einheitliche
Vorgehensweise der Behörden im gesamten Bundesgebiet“, forderte Hermann
Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.„Bei Störungen an Windenergieanlagen müssen diese zügig beseitigt werden können. Dies liegt im öffentlichen Interesse. Auch für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Servicearbeiten müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Windenergieanlagen zu erreichen. Und schließlich darf der laufende Baustellenbetrieb bei der Neuerrichtung von Anlagen nicht zum Erliegen kommen. Dort wo es möglich ist zu arbeiten, darf es keine künstlichen bürokratischen Blockaden geben. Wir brauchen statt Kleinstaaterei eine einheitliche Handhabung in Ländern und Gebietskörperschaften“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
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