PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 309 vom 16.08.2019
WIESBADEN – Im Jahr 2018 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland
Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7
Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und
geschenkte Vermögen fiel damit um 12,7 % gegenüber dem Vorjahr. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die festgesetzte
Erbschaft- und Schenkungsteuer allerdings um 6,2 % auf 6,7 Milliarden Euro und
erreichte fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro).
Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 5,7 Milliarden Euro (+13 %) und auf
die Schenkungsteuer 1 Milliarde Euro (-20,8 %).
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17. August 2019
Erbschaft- und Schenkungsteuer 2018 auf 6,7 Milliarden Euro gestiegen/Höhere Steuerfestsetzungen trotz Rückgang des übertragenen Vermögens
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