Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss Kohleausstieg gesetzlich verankern
Berlin, 2. 5. 2019 – Mit einem Entwurf
für ein Kohleausstiegsgesetz schlagen Greenpeace und ClientEarth
erstmals eine konkrete Abschaltliste mit klaren Zeiträumen und
Kapazitäten für Braun- und Steinkohlekraftwerke vor. Beide
Umweltschutzorganisationen fordern mit dem Gesetzentwurf von
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die Ergebnisse der
Kohlekommission zügig umzusetzen und konkrete CO2-Einsparziele zu
erreichen. Denn bisher verlaufen die Verhandlungen zum Kohleausstieg
schleppend und zäh: „In Berlin überbieten sich die Parteien gerade mit
klimapolitischen Vorschlägen. Egal ob CDU/CSU oder SPD – keine
Regierungspartei tut wirklich etwas, um den in der Kohlekommission
beschlossenen Kohleausstieg anzupacken“, sagt Karsten Smid, Klimaexperte
von Greenpeace. „Unser Gesetzentwurf gibt jetzt den Weg vor.“
Hermann Ott, Leiter des Deutschland-Büros
von ClientEarth in Berlin, ergänzt: „Viele glauben, dass der
Kohleausstieg schon beschlossene Sache ist. Aber die Kohlekommission hat
nur Empfehlungen ausgesprochen – jetzt muss das Gesetz dazu kommen. Es
gibt keine Entschuldigung der Bundesregierung mehr für Nichtstun. Noch
dieses Jahr muss ein Gesetz für den Kohleausstieg erlassen werden,
unabhängig von Verhandlungen zwischen Wirtschaftsministerium und
Energiekonzernen. Denn im Falle des Scheiterns der Verhandlungen ist es
für die Erarbeitung eines Gesetzes zu spät.“
Gesetzentwurf regelt Kohleausstieg in drei Phasen und rettet Hambacher Forst
Der Vorschlag der beiden
Umweltorganisationen zum Kohleausstiegsgesetz sieht entsprechend des
Kohlekompromisses drei Phasen vor. In der ersten Phase bis Ende 2022
werden 3,1 Gigawatt (GW) Braunkohlekapazitäten in Nordrhein-Westfalen
abgeschaltet. So wird der Hambacher Wald vor dem Abbaggern gerettet und
vom Tagebau bedrohte Dörfer geschützt. In der zweiten Phase werden
Kraftwerk für Kraftwerk vom Netz genommen – insgesamt Kapazitäten von
8GW Braunkohle und 13GW Steinkohle bis Ende 2026. Betreiber von
Kraftwerken und Tagebauen sollen dabei nur in Ausnahmefällen entschädigt
werden, etwa wenn aufgrund des Erhalts von betroffenen Dörfern nur
kurze Übergangsfristen gewährt werden. Die dritte Phase sieht eine
festgelegte Reihenfolge zum Abschalten der verbliebenen Kraftwerke vor,
wobei das Tempo abhängig von dem zu entscheidendem Enddatum ist. Damit
wird das Sondervotum der Umweltverbände berücksichtigt, die einen
vollständigen Ausstieg aus der Kohle bis 2030 anstreben. Ein geordneter
Ausstieg aus der Kohleverstromung kann nur durch einen Erlass eines
formellen Gesetzes durch den Bundestag erreicht werden. Damit wird
sowohl Planungssicherheit als auch Rechtssicherheit und eine deutliche
CO2-Reduktion im Energiesektor erzielt.
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