19. Februar 2019

Urteil: Flüchtlingsbürgen müssen kein Hartz IV zurückerstatten

Flüchtlingsbürgen haben in den letzten Monaten um ihre Existenz gebangt. Sie hatte für die Flüchtlinge gebürgt, um diesen eine legale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dadurch gingen sie vor der Ausländerbehörde eine Verpflichtung ein, für die anfallenden Unterkunftskosten der Asylbewerber aufzukommen.



Urteil: Flüchtlingsbürgen müssen kein Hartz IV zurückerstatten

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