„Die
Justizvollzugsanstalten müssen schnellstens entlastet werden. Aktuell
befinden sich etwa 5000 Menschen in Gefängnissen, um ihre
Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist
kriminalpolitisch sinnlos und juristisch fragwürdig, sie gehört
abgeschafft“, erklärt Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher
der Fraktion DIE LINKE, zu den aktuellen Ergebnissen der Umfrage der
Funke Mediengruppe bei den Justizministerien. Weiter erklärt er:
„DIE
LINKE hat dazu einen Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 19/1689) zur
Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgelegt. Wer heute seine
Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss ins Gefängnis. Dies ist
verfassungsrechtlich höchst problematisch. Denn kurze Freiheitsstrafen
sollen laut Gesetz vermieden werden. Sie haben keinen
Resozialisierungseffekt, ganz im Gegenteil schaffen sie erst den Kontakt
zu einem kriminellen Milieu in den Gefängnissen. Die
Ersatzfreiheitsstrafe ist ein diskriminierendes Instrument für
finanziell arme Menschen, sie kommt überwiegend bei Bagatelldelikten zur
Anwendung, wie zum Beispiel dem Schwarzfahren oder Ladendiebstählen.
Wer seine Geldstrafe nicht begleichen kann, sollte stattdessen
gemeinnützige Arbeit leisten dürfen. Die Abschaffung der
Ersatzfreiheitsstrafe würde die Gefängnisse deutlich entlasten.
Grundsätzlich
stellt sich auch die Frage, womit die steigende Zahl der Gefangenen in
Anbetracht der sinkenden Kriminalitätsstatistiken zu erklären ist. Hier
wäre eine Evaluation sinnvoll.“
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