29. Dezember 2016

Regelzulassung Lang-Lkw ab 1. Januar 2017: Riesenlaster sind Sicherheitsrisiko in Tunneln

Zu der vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Ausnahme-Verordnung für den streckenbezogenen Regelbetrieb von Lang-LKW ab dem 1. Januar 2017 erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Bei der Regelzulassung der Riesenlaster ignoriert Verkehrsminister Dobrindt Sicherheitsbedenken und verschweigt zusätzliche Infrastrukturkosten.

Nach dem Abschlussbericht der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) zum Lang-Lkw Feldversuch ist die Entscheidung aus Gründen der Verkehrssicherheit bedenklich. Die Bundesbehörde bestätigt die Sicherheitsrisiken, die mit dem Einsatz der Riesenlaster verbunden sind. Lang-Lkw passen nicht in die Nothaltebuchten der längeren Straßentunnel. Diese Fahrzeuge würden bei einer Panne fast zwei Meter in die rechte Fahrbahn ragen. Hieraus könnten „erhebliche Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs resultieren“, urteilen die Beamten der Bundesanstalt. Damit werden alle Sicherheitsbedenken die mit dem Einsatz von Lang-Lkw in Straßentunneln auftreten, bestätigt. Dobrindt setzt sich über die Sicherheitsbedenken seiner eigenen Experten hinweg und hat den Lang-Lkw kurz vor Jahresende ohne parlamentarische Beratungen durchgedrückt.

Die Größe und Länge der Lang-Lkw vergrößern zudem das Problem mit den überlasteten Autobahn-Parkplätzen zusätzlich. Die Riesenlaster passen nicht in die Schrägparkplätze auf Autobahnrastplätzen. Die Kosten für die Schaffung zusätzlicher Stellplätze verschweigt Dobrindt geflissentlich.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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