Zu
der vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Ausnahme-Verordnung
für den streckenbezogenen Regelbetrieb von Lang-LKW ab dem 1. Januar
2017 erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:
Bei
der Regelzulassung der Riesenlaster ignoriert Verkehrsminister Dobrindt
Sicherheitsbedenken und verschweigt zusätzliche Infrastrukturkosten.
Nach
dem Abschlussbericht der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) zum
Lang-Lkw Feldversuch ist die Entscheidung aus Gründen der
Verkehrssicherheit bedenklich. Die Bundesbehörde bestätigt die
Sicherheitsrisiken, die mit dem Einsatz der Riesenlaster verbunden sind.
Lang-Lkw passen nicht in die Nothaltebuchten der längeren
Straßentunnel. Diese Fahrzeuge würden bei einer Panne fast zwei Meter in
die rechte Fahrbahn ragen. Hieraus könnten „erhebliche
Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs resultieren“,
urteilen die Beamten der Bundesanstalt. Damit werden alle
Sicherheitsbedenken die mit dem Einsatz von Lang-Lkw in Straßentunneln
auftreten, bestätigt. Dobrindt setzt sich über die Sicherheitsbedenken
seiner eigenen Experten hinweg und hat den Lang-Lkw kurz vor Jahresende
ohne parlamentarische Beratungen durchgedrückt.
Die
Größe und Länge der Lang-Lkw vergrößern zudem das Problem mit den
überlasteten Autobahn-Parkplätzen zusätzlich. Die Riesenlaster passen
nicht in die Schrägparkplätze auf Autobahnrastplätzen. Die Kosten für
die Schaffung zusätzlicher Stellplätze verschweigt Dobrindt
geflissentlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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