Keine Belastung mit EEG-Umlage bei gemischtem Speicherbetrieb - sonnenseite.com
Der BVES begrüßt den Bundestagsbeschluss des neuen EEG 2017. Darin wird mit § 61k nun verbindlich festgelegt, dass auch die gemischte Nutzung eines Energiespeichers – etwa zur Bereitstellung von Regelenergie und für den Eigenverbrauch – nicht mit der EEG-Umlage belastet wird.
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