„Es ist gut, dass der BGH mit seinem
historischen Urteil zum ‚Buchhalter von Auschwitz‘ die elendige
Gehilfenrechtsprechung beendet und den längst überfälligen
Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung bestätigt. Damit wird endlich
auch Fritz Bauer und anderen, die die Mittäterschaft des Lagerpersonals
durch die arbeitsteilige Einbindung in das fabrikmäßige Töten zu
begründen versuchten, Recht gegeben. Durch das Urteil besteht nun
immerhin noch die Gelegenheit, gegen die wenigen Überlebenden NS-Täter,
die am Massenmord mitgewirkt und ihn somit ermöglicht haben, juristisch
vorzugehen. Jetzt muss es darum gehen, schnellstmöglich auch das
systematische Morden in anderen Konzentrationslagern juristisch
aufzuarbeiten. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen schuldig“,
erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE
LINKE, zum höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofs im
Verfahren gegen den SS-Mann Oskar Gröning, der vom Landgericht Lüneburg
wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt
worden war. Korte weiter:
„Es ist jetzt aber auch an der Zeit, die jahrzehntelange
Strafverhinderung durch die Justiz politisch aufzuarbeiten. Geklärt
werden muss, welches Ausmaß die Beschädigung der demokratischen
Rechtsordnung in der Bundesrepublik hatte und vor allem wer die
politische Verantwortung dafür trug, dass die NS-Täter in der
Nachkriegszeit geschützt wurden.“
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