2. Dezember 2016

Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung zu NS-Verbrechen war überfällig

 „Es ist gut, dass der BGH mit seinem historischen Urteil zum ‚Buchhalter von Auschwitz‘ die elendige Gehilfenrechtsprechung beendet und den längst überfälligen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung bestätigt. Damit wird endlich auch Fritz Bauer und anderen, die die Mittäterschaft des Lagerpersonals durch die arbeitsteilige Einbindung in das fabrikmäßige Töten zu begründen versuchten, Recht gegeben. Durch das Urteil besteht nun immerhin noch die Gelegenheit, gegen die wenigen Überlebenden NS-Täter, die am Massenmord mitgewirkt und ihn somit ermöglicht haben, juristisch vorzugehen. Jetzt muss es darum gehen, schnellstmöglich auch das systematische Morden in anderen Konzentrationslagern juristisch aufzuarbeiten. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen schuldig“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum höchstrichterlichen Urteil des  Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den SS-Mann Oskar Gröning, der vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Korte weiter:

„Es ist jetzt aber auch an der Zeit, die jahrzehntelange Strafverhinderung durch die Justiz politisch aufzuarbeiten. Geklärt werden muss, welches Ausmaß die Beschädigung der demokratischen Rechtsordnung in der Bundesrepublik hatte und vor allem wer die politische Verantwortung dafür trug, dass die NS-Täter in der Nachkriegszeit geschützt wurden.“

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