Anlässlich
der heute durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum
Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe im Ausschuss
für Arbeit und Soziales erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:
Die
Anhörung hat gezeigt, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nicht
ausreicht, um das Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die
Regelsätze wurden von der Bundesregierung klein gerechnet. Sie sind
schlichtweg zu niedrig. Die Bundesregierung nimmt hin, dass weiter mit
dem Zeigefinger auf Kinder von einkommensarmen Eltern gezeigt wird, weil
der Fußballverein zu teuer ist oder sie sich das Eis an der Eisdiele
nicht leisten können. Mit den kleingerechneten Regelsätzen verbauen wir
diesen Kindern die Zukunft und damit die Zukunft von uns allen.
Die
Grundsicherungsleistungen für Familien bleiben mehr als 50 Prozent
hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Deutschland
zurück. Bei Alleinlebenden sogar um 60 Prozent. Die Regelsätze nehmen
die Spaltung der Gesellschaft hin, sie korrigieren diese nicht.
In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Gesetzentwurf schwere methodische Mängel aufweist.
Die
Bundesregierung muss endlich die Regelsätze fair berechnen und eine
unbürokratische Unterstützung für die einkommensarmen Menschen in
Deutschland sicherstellen. Die Rechentricks müssen beendet und die
Regelsätze endlich auf verlässlicher Basis berechnet werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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