Bundesverfassungsgericht: Staat darf Laufzeiten von Atomkraftwerken
beschränken. Atomkraftgegner fordern: jetzt alle AKW stilllegen
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg
erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Statt der geforderten 19 Milliarden Euro werden die AKW-Betreiber nur
einen dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigung für den
Atomausstieg erhalten. Karlsruhe hat die Klagen der Stromkonzerne zum
großen Teil abgewiesen. Der Staat hat das Recht, Laufzeiten von
Atomkraftwerken zu beschränken.
Die Bundesregierung sollte daraus Konsequenzen ziehen und alle noch
laufenden Atomkraftwerke jetzt schon abschalten und nicht erst 2022.
Denn die Reaktoren werden immer älter und störanfälliger. Für die
Stromversorgung werden sie schon heute nicht mehr benötigt.“
WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
6. Dezember 2016
Atom-Urteil: AKW-Betreiber bekommen nur kleinen Bruchteil entschädigt
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen