30. Januar 2016

„Waldreport 2016“ dokumentiert Defizite und positive Entwicklungen in der Forstwirtschaft. BUND fordert Bundeswaldgesetz mit ökologischen Mindeststandards

„Waldreport 2016“ dokumentiert Defizite und positive Entwicklungen in der Forstwirtschaft. BUND fordert Bundeswaldgesetz mit ökologischen Mindeststandards Hubert Weiger - bund.net - Julia Puder - BUND
 
(BUP) Der heute veröffentlichte „Waldreport 2016 – Schatten und Licht“ des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigt in Fallstudien aus elf Bundesländern, dass in der Forstwirtschaft nach wie vor erhebliche Defizite bestehen. „Beim Schutz des Waldes gibt es nach wie vor große Versäumnisse. Wir beobachten massive Holzeinschläge, Fällungen wertvoller Altbäume, Kahlschläge, Bodenschäden und dies teilweise in streng geschützten Gebieten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Der „BUND-Waldreport 2016“ dokumentiert eine Reihe von Verstößen gegen nationale und europäische Naturschutzgesetze und -richtlinien. Er enthält aber auch positive Beispiele der Waldbewirtschaftung.

Weiger: „Um gefährdete Arten und Biotope in den Wäldern besser schützen zu können, fehlen in vielen Schutzgebieten die dafür erforderlichen Vorschriften. Seit Jahren ist eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes überfällig. Darin und in den Waldgesetzen der Länder müssen verbindliche ökologische Mindeststandards zum Waldschutz vereinbart werden. Der wirtschaftliche Druck auf den Wald ist wegen der gestiegenen Nachfrage nach Holz enorm gewachsen. Der Waldreport 2016 zeigt, dass die Forstwirtschaft noch längst nicht überall den Anforderungen einer naturverträglichen Waldwirtschaft gerecht wird.“

Der BUND-Vorsitzende forderte, Forst- und Naturschutzbehörden personell und finanziell besser auszustatten. „Um die gesetzlichen Aufgaben beim Waldschutz umfassend erfüllen zu können, muss ausreichendes und gut ausgebildetes Forst- und Naturschutzpersonal zur Verfügung stehen. Verstöße gegen Naturschutzvorschriften sind konsequent zu ahnden. Noch wichtiger ist es, sie im Vorfeld zu vermeiden“, sagte Weiger. Zu einer modernen Forstwirtschaft gehöre auch, bis 2020 in Deutschland mindestens zehn Prozent der öffentlichen Wälder rechtlich verbindlich und dauerhaft ihrer natürlichen Entwicklung zu überlassen.

Nicola Uhde, BUND-Waldexpertin: „Dort wo das Gemeinwohl, der Schutz der Artenvielfalt, des Klimas und das Interesse der im Wald Erholung suchenden Menschen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben, wird der Wald auch im Einklang mit der Natur genutzt. Die Positivbeispiele in unserem Waldreport zeigen, dass eine ökologisch verträgliche Waldwirtschaft möglich ist. Es gibt auch eine Reihe privater Waldbesitzer, die sich freiwillig für mehr Naturschutz in ihren Wäldern engagieren. Das muss künftig stärker unterstützt werden.“

Quelle: bund.net

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