25. März 2015

Keine Erhöhung des Stromverbrauchs anreizen!



(Bonn, Berlin, 25.03.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat sich in einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium gegen die Einbeziehung weiterer Branchen in die „Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- oder handelsintensive Branchen“ ausgesprochen. Konkret hat sich der BBU zum „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG) zu Wort gemeldet. Dabei hat sich der Umweltverband gegen eine Begünstigung der Branchen „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ und „Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen“ ausgesprochen.

Bisher gibt es bereits 219 Branchen, die durch eine Einstufung als „stromkosten- oder handelsintensiv“ eine zumindest reduzierte EEG-Umlage genießen. In der Stellungnahme des BBU heißt es dazu: „Jener Branchenkatalog ist politisch hoch umstritten. Die derzeitige Bundesregierung machte vor Erstellung des EEG 2014 Hoffnung, ihn auf solche Branchen zu begrenzen, die wirklich einer intensiven internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind. Dies Kriterium ist dann allerdings zunehmend aufgeweicht worden. Dass all die nun befreiten Branchen durch Verpflichtung zur vollen EEG-Umlage ins Ausland getrieben würden, darf bezweifelt werden.“

Weiter schreibt der BBU „Die beabsichtigte Aufnahme der beiden Branchen in die „Besondere Ausgleichsregelung“ setzt den von den Bundesregierungen seit 2010 gesteuerten Kurs einer zunehmenden Begünstigung der Industrie bei Erschwerung und Abbremsung der Energiewende konsequent fort. Denn das in den beiden Branchen reduzierte Aufkommen der EEG-Umlage muss natürlich an anderer Stelle – insbesondere bei den privaten Haushalten und dem Klein- und Mittelständischen Gewerbe – ausge-glichen werden. Wenn nun entgegnet wird, dass viele jener Betriebe schon bisher nach einer „Härtefall“-Regelung von der EEG-Umlage befreit sind, so dass das geplante Änderungsgesetz kaum einen Unterschied macht, wird hieran einmal mehr deutlich, wie zuvorkommend die Industrie behandelt wird.“

Der BBU betont: „Einbeziehung der beiden Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- oder handelsintensive Branchen ist das falsche Signal. Dadurch werden Betriebe, die unter dem geforderten Stromkostenanteil liegen, angeregt, ihren Stromverbrauch zu erhöhen, um durch Befreiung von der EEG-Umlage trotz höherem Verbrauch eine Stromkostensenkung zu erzielen. Dies wirkt den Energiewende-Zielen „Einsparung und Effizienz“ direkt entgegen. Statt durch Befreiung von der EEG-Umlage sollten diese Betriebe durch Einsparung und Effizienzsteigerung eine Stromkostenreduzierung kreieren.“

Die vollständige Stellungnahme des BBU kann hier nachgelesen werden:
http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen.htm
 

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