22. Juli 2014

UNEINGESCHRÄNKTEN ZUGANG ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG GEWÄHREN

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IPPNW PRESSEMITTEILUNG
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Datum: 22.07.2014
UNEINGESCHRÄNKTEN ZUGANG ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG GEWÄHREN
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Referentenentwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes

Ärztinnen und Ärzte der IPPNW sehen den Entwurf des
Asylbewerberleistungsgesetzes mit Sorge und haben Arbeitsministerin Andrea
Nahles in einem Brief aufgefordert, den Gesetzestext nochmals kritisch zu
überarbeiten. Nach Einschätzung der IPPNW würde das Gesetz in der
jetzigen Form keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben und
die Aufnahmerichtlinie der EU nicht umsetzen. "Die Gesetzesänderungen
verhindern nicht, dass Asylbewerber in Deutschland Gefahr laufen,
bürokratisch bedingten Schaden an ihrer Gesundheit zu nehmen", so die
IPPNW-Ärztin Dr. Gisela Penteker.

Die Ärzte kritisieren zudem, dass die Forderungen des 117. Deutschen
Ärztetages in dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt würden. Der
Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylbewerber bleibe
eingeschränkt und werde wie bisher von fachfremden Mitarbeitern der
Wohnheime und Sozialämter geregelt, die die Berechtigungsscheine
ausstellen. Das führe im Einzelfall immer wieder zu Verzögerungen, die
in der Vergangenheit auch zu Todesfällen und bleibenden Schäden geführt
hätten. In den Arztpraxen resultiere daraus Stigmatisierung und manchmal
auch Abweisung aufgrund des bürokratischen Aufwands und der Unsicherheit,
welche Leistungen am Ende vergütet werden. "Die Begrenzung auf „akute
und schmerzhafte Erkrankungen und Schwangerschaft“ führt dazu, dass
Vorsorge und die Prävention von Folgeerkrankungen bei chronisch  Kranken
auf der Strecke bleiben. Das widerspricht unserem medizinischen
Verständnis von Gesundheitsversorgung und führt zu hohen Folgekosten und
irreparablen Schäden bei den Patienten", heißt es in dem Schreiben an
Nahles.

Auch die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer (ZEKO) hat diese
Probleme erkannt und im Mai 2013 eine eindeutige Stellungnahme dazu
abgegeben. Die ZEKO fordert unter anderem, bürokratische Hürden, die
kranken Personen den Zugang zu den ihnen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Behandlungen erschweren oder
unmöglich machen, zu beseitigen. Die individuelle Entscheidung über die
Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung müsse beim Arzt verbleiben.
Insbesondere sei sicherzustellen, dass alle Kinder von nicht oder nicht
ausreichend krankenversicherten Migranten die notwendigen
Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen erhalten.

Seit 1992 gibt es das Bremer Modell zur Gesundheitsversorgung
Asylsuchender, das sich in vielfacher Hinsicht bewährt hat und in die
Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgenommen werden sollte.
Unter anderem erhalten die Asylbewerber dort von Anfang an eine
Versichertenkarte einer Krankenkasse, die mit den Sozialämtern abrechnet.
Die gewährten Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen
Krankenversicherung, deren Maßstab „das medizinisch Notwendige“ ist.
Die Ausgabe von Krankenversichertenkarten hat in Bremen, Hamburg und
Rostock nicht zu erhöhten Kosten geführt, sondern zu größerer
Sicherheit für Behandler und Patienten.

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