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1. Juni 2014
Das EEG 3.0 schon im EEG 2.0 anlegen
Agora Energiewende schlägt für die in dieser Woche stattfindenden EEG-Beratungen im Bundestag zwei neue Verordnungsermächtigungen vor: Zum einen Pilotausschreibungen bei Windkraft und zum zweiten eine Pilotphase für eine mit dem Spotmarktpreis variierende EEG-Umlage. Zudem sollten bei der Solaranlagen-Pilotausschreibung auch Ost-West-Anlagen erprobt werden. Ziel dieser jetzt in Form von Studien publizierten strategischen Empfehlungen ist es, dringend benötigte Erfahrungen für die jetzt schon absehbare grundlegende EEG-Novelle 2016 zu sammeln.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz geht auf die Zielgerade des parlamentarischen Verfahrens. Diese Woche finden die Anhörungen im Bundestag statt, bis Ende Juni soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Die nächste EEG-Novelle ist dabei schon im heutigen Gesetz angelegt. „Nach der EEG-Novelle ist vor der EEG-Novelle. Denn bereits jetzt ist klar, dass das EEG in zwei Jahren nochmals reformiert werden wird, um die von 2017 an vorgesehenen Auktionen zu regeln. Deswegen sollten wir mit diesem EEG – dem EEG 2.0 – schon Erfahrungen sammeln, die wir beim EEG 3.0 dringend benötigen werden“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.
Das voraussichtlich 2016 zu beschließende EEG 3.0 wird dabei zum ersten Gesetz werden, das die Herausforderungen der Energiewende in vollem Maße aufnimmt: In seine Zeit werden wachsende Erneuerbare-Energien-Anteile von über 40 Prozent am Strommix fallen, der Ausstieg aus der Kernenergie und der Bau der großen Gleichstrom-Übertragungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland. „Das EEG 3.0 muss ein Gesetz zur Synchronisierung von Stromangebot und Stromnachfrage werden. Das heißt einerseits: Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten so ausgelegt werden, dass sich ihre Stromproduktion viel stärker als bisher an der Stromnachfrage orientiert. Andererseits muss sich die Stromnachfrage aber auch viel stärker am Stromangebot orientieren. Ohne ein solches flexibles Zusammenlaufen kommt es zu Verwerfungen am Strommarkt und die Energiewende wird unnötig teuer“, so Graichen.
Mit Blick auf die im EEG 2.0 noch zu verankernden Elemente für das EEG 3.0 hat Agora Energiewende jetzt drei Publikationen vorgestellt, die schon heute eine Perspektive darauf bieten, wie einzelne Herausforderungen dem Prinzip nach angepackt werden könnten.
1. Studie Dynamische EEG-Umlage
Ein Instrument, durch das sich die Nachfrage besser nach dem Angebot von Strom richten würde, ist eine dynamisierte EEG-Umlage. Industrielle Verbraucher würden in Stunden mit niedrigen Börsenstrompreisen auch eine niedrige EEG-Umlage, in Stunden mit hohen Börsenstrompreisen hingegen eine hohe EEG-Umlage zahlen. „Dadurch entsteht ein unmittelbar finanzieller Anreiz, industrielle Prozesse auf möglichst niedrige Börsenstrompreise hin zu optimieren. Hierin sehen wir eine große Chance für das künftige Stromsystem. Eine solche Umstellung kann schrittweise erfolgen, so dass eine Pilotphase für eine dynamische EEG-Umlage in Form einer Verordnungsermächtigung ins EEG 2.0 geschrieben werden sollte“, sagt Graichen.
2. Hintergrundpapier Ausschreibungsmodelle
Zentrales Element des EEG 3.0 soll die Ausschreibung von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden. Die Vergütung einzelner Anlagen oder Anlagenklassen soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ab 2017 nach den Ergebnissen von Auktionen richten. Erfahrungen mit diesem Vergütungssystem liegen in Deutschland allerdings bislang nicht vor. „Damit Ausschreibungen tatsächlich zu einer Verbesserung des Energiesystems führen können, sollten vorher möglichst viele Erfahrungen im Rahmen von Pilotversuchen gesammelt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass entweder kein Zubau Erneuerbarer Energien erfolgt oder aber die Kosten dafür im Vergleich zum derzeitigen EEG wieder steigen“, warnt Graichen.
So ist im EEG 2.0 bisher nur eine Pilot-Ausschreibung für Solarstromanlagen vorgesehen, nicht jedoch für Windkraftwerke. Gleichwohl stehen auch diese für 2017 auf der Agenda. „Analog zu den Pilot-Ausschreibungen für Solarstromanlagen sollte es auch eine Verordnungsermächtigung zur Ausschreibung von Windkraftanlagen geben. Denn ob das Auktionsdesign den Anforderungen zum Erfolg der Energiewende genügt, ist von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen abhängig. Um die richtigen Rahmenbedingungen für das EEG 3.0 auszuloten, sollte der Gesetzgeber unbedingt Pilotprojekte zur Auktionierung von Windenergie vorsehen“, empfiehlt der Agora-Direktor.
3. Studie zu Systemvorteilen regional verteilter und Ost-/West-Solaranlagen
Um im Rahmen der Photovoltaik-Pilotausschreibungen wertvolle Erfahrungen für die notwendige Systemintegration von Solaranlagen zu generieren, rät Graichen zudem, nicht nur auf das günstigste Gebot zu setzen, da dies fast zwangsläufig zu noch mehr südausgerichteten Solaranlagen in Süddeutschland führe: „Ein kleiner Teil der Pilot-Ausschreibungen sollte für nach Osten und Westen ausgerichtete Photovoltaikanlagen genutzt werden, um so den Wert ihrer Systemvorteile zu bestimmen.“
Quelle:
http://www.agora-energiewende.de/themen/die-energiewende/detailansicht/article/das-eeg-30-schon-im-eeg-20-anlegen/
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