4. August 2013

Gericht weist Inge Hannemann ab


Wie wir berichteten wurde am Dienstag, 30. Juli 2013 das Eilverfahren im Fall Inge Hannemann fortgesetzt. Die zwangsbeurlaubte Jobcenter-Mitarbeiterin hatte einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt. Doch das Arbeitsgericht Hamburg wies den Antrag heute Nachmittag zurück. Es sei Frau Hannemann nicht gelungen, "das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Damit ist die Jobcenter-Mitarbeiterin weiterhin freigestellt. Die Hauptverhandlung findet nun am 14. August statt... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-gericht-weist-inge-hannemann-ab-9001535.php

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