Bundesrat lässt Änderung des Europawahlrechts passieren –
Mehr Demokratie bereitet Sammelbeschwerde vor
Der Bundesrat ließ heute
(5. Juli) eine Änderung des Europawahlgesetzes passieren, mit der eine
3-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europäischen Parlament eingeführt wird. In
den Bundestag eingebracht worden war es am 6. Juni von den Bundestagsfraktionen
der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, verabschiedet wurde es bereits
am 13. Juni gegen die Stimmen der Linksfraktion. Schon 2011 hatte das
Bundesverfassungsgericht die damals geltende 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen
als unzulässig verworfen, da sie laut Gericht gegen den Grundgesetz der
Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit kleinerer Parteien verstoßen habe.
Aus Sicht von Mehr Demokratie bleiben dieselben verfassungsrechtlichen Argumente
auch bei einer geringeren Hürde in Kraft. Die Argumente für eine Sperrklausel
seien nicht anwendbar auf das Europäische Parlament, da es eine andere Funktion
und Arbeitsweise habe als nationale Parlamente – so wird beispielsweise keine
europäische Regierung gewählt. Mehr Demokratie wird nun nach dem Inkrafttreten
des Gesetzes, das für frühestens Ende Juli zu erwarten ist,
Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen.
„Es ist skandalös,
dass der Bundestag in einem Schnellverfahren und trotz unveränderter
verfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen erneut eine Sperrklausel für die
Europawahlen eingeführt hat. Dies zeigt neben dem Trauerspiel um das
Bundeswahlgesetz erneut, dass die etablierten Parteien Wahlrechtsänderungen zu
ihren Gunsten betreiben“, so Michael Efler, Sprecher des Bundesvorstands von
Mehr Demokratie. „Verlierer sind die Wählerinnen und Wähler kleinerer Parteien,
deren Stimmen verloren gehen.“ Deswegen beabsichtige Mehr Demokratie, die
Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht als Massenbeschwerde durchzuführen.
„Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit dieser
Beschwerde die Gültigkeit ihrer Stimme zu sichern“, so Efler weiter.
Mehr
Demokratie wird voraussichtlich in der nächsten Woche mit der Sammlung von
Beschwerdevollmachten beginnen. Prozessbevollmächtigter wird der Staatsrechtler
Professor Matthias Rossi sein.
Mehr Demokratie e.V.
Bundesverband
Pressemitteilung
27/13
05.07.13
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