Veröffentlicht am 03.07.2013
Wenn Flüchtlinge in der Nähe der
deutsch-polnischen Grenze von der Bundespolizei "aufgegriffen" werden,
können sie in aller Regel nicht, wie sie es wollen, einen Asylantrag
stellen, sondern werden in Abschiebehaft genommen. Abschiebehaft ist
hier nicht, wie es sein sollte, das letzte, sondern das erste Mittel der
Wahl. Doch damit nicht genug: Die Flüchtlinge werden außerdem noch
kriminalisiert. Weil sie in Polen bereits einen Asylantrag gestellt
haben, bekommen sie hier noch ein Strafverfahren dazu - wegen angeblich
illegaler Einreise.
Es handelt sich um Schnellverfahren. Sehr oft sind sie in weniger als 15 Minuten, ohne jeden Verteidiger, zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt. Dieser menschenunwürdige Umgang mit Flüchtlingen wird von Anwälten und Kirchen massiv kritisiert.
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