3. Juli 2013

Abschiebung im Schnellverfahren - Justiz gnadenlos | REPORT MAINZ | SWR





Veröffentlicht am 03.07.2013
Wenn Flüchtlinge in der Nähe der deutsch-polnischen Grenze von der Bundespolizei "aufgegriffen" werden, können sie in aller Regel nicht, wie sie es wollen, einen Asylantrag stellen, sondern werden in Abschiebehaft genommen. Abschiebehaft ist hier nicht, wie es sein sollte, das letzte, sondern das erste Mittel der Wahl. Doch damit nicht genug: Die Flüchtlinge werden außerdem noch kriminalisiert. Weil sie in Polen bereits einen Asylantrag gestellt haben, bekommen sie hier noch ein Strafverfahren dazu - wegen angeblich illegaler Einreise.
Es handelt sich um Schnellverfahren. Sehr oft sind sie in weniger als 15 Minuten, ohne jeden Verteidiger, zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt. Dieser menschenunwürdige Umgang mit Flüchtlingen wird von Anwälten und Kirchen massiv kritisiert.

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