MdL Dorothea Frederking, Wolfgang Gehring und Christfried Lenz von der BI "Saubere Umwelt & Energie Altmark" trafen sich heute (27.08.2024) mit Staatssekretärin Pötzsch und weiteren Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums, um die Lage hinsichtlich Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau zu erörtern.
Seitens der BI wurde auf das Leid hingewiesen, dem die Bewohner der umliegenden Dörfer durch die giftigen und krebserregenden Grubeninhalte in Form von gehäuften Krebserkrankungen und Todesfällen ausgesetzt sind. Nachdem die langjährigen Kämpfe gegen diese Situation rein gar nichts bewirkt haben, macht sich in der Bevölkerung eine tiefe Verbitterung und Verachtung der politischen Strukturen breit, da diese offenkundig nicht in der Lage oder willens sind, einzulösen, was in Amtseiden gelobt wurde, nämlich "Schaden vom Volk abzuwenden". Bei den nächsten Wahlen wird dies mit Sicherheit Auswirkungen haben.
Konkret machten die BI-Mitglieder darauf aufmerksam, dass das LAGB seit Juni 2024 unlogisch und kontraproduktiv agiert: Es behauptet zwar, an der Auskofferung festzuhalten, doch entspricht dies nicht den Tatsachen: Allein schon dadurch, dass es die Beantragung eines "Plan B" (Einhüllung des gesamten Materials in Plastikbahnen) zulässt (und das Unternehmen dazu sogar ermuntert), hat es die Auskofferung als Anordnung fallen gelassen. Das LAGB verstößt damit gegen seinen eigenen Bescheid zur Zulassung des von Neptune 2022 vorgelegten Abschlussbetriebsplans. Hierin hatte Neptune bereits angekündigt, im Fall dass "die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt werden, oder aber eine Entsorgung des Deponats faktisch unmöglich" sei "alternativ zur Vollauskofferung den Standort vor Ort zu sichern." Diesen Passus hatte das LAGB in seinem Zulassungsbescheid vom 31.01.2023 von der Genehmigung des Abschlussbetriebsplans ausgeschlossen. Heute öffnet das LAGB genau diesem Vorhaben Tür und Tor: Es bezeichnet die Plastik-Einhüllung des Materials vor Ort als "technisch machbare Alternative auf dem Stand der Deponietechnik". Der zuständige Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) unterstreicht es noch mit den Worten: "Ich halte das rechtlich für nicht zu verbieten."
Die Ministeriumssprecher hatten diesen Feststellungen nichts entgegenzusetzen. Sie brachten lediglich eine andere Sprachregelung ins Spiel: Es handele sich nicht um einen "Plan B", sondern um eine Änderung des bisherigen Planes. Und die Aussage des Ministers beziehe sich nicht auf den Inhalt des alternativen Planes, sondern nur auf die Möglichkeit, dass ein solcher eingereicht werde. Überzeugen konnte Beides nicht.
Damit es nicht bei derart unbefriedigenden Aussagen bleibt, schlug MdL Dorothea Frederking eine öffentliche Veranstaltung vor, um alle Fragen, auch Fragen technischer Art, tiefgehend zu klären.
Staatssekretärin Pötzsch nahm den Vorschlag auf mit einem Vorbehalt: Ein BI-Mitglied hatte im Wirtschaftsausschuss Minister Schulze vorgeworfen, in der Veranstaltung zu Lithium-Förderung in der Altmark und Giftgrube Brüchau am 28. Juni in Salzwedel seiner Verantwortung als Vorgesetzter des LAGB ausgewichen zu sein, da er in der Veranstaltung kein einziges Mal das Wort ergriff.
BI-Mitglied Wolfgang Gehring resümiert: "Auch bei dem heutigen Gespräch vermissen wir - wie in der Vergangenheit - die Klarheit. Wirtschaftsminister Schulze (CDU) und Bergbaupräsident Schaar positionieren sich nicht klar. Sie lassen alle Möglichkeiten - auch den "Plan B" - offen. Wir vermissen die Klarheit von Minister Willingmann (SPD), der eindeutig im Landtag feststellte: Es gibt nur die Auskofferung - und die Kosten dürfen nicht ausschlaggebend sein.
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