Berlin, 3. März 2021
- Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen über das
Lobbyregister in wesentlichen Punkten geeinigt. Demnach soll die
Lobbyarbeit gegenüber Ministerien bis zur Ebene der
Unterabteilungsleiter registrierungspflichtig sein. Der exekutive
Fußabdruck, mit dem die Ministerien verpflichtet werden sollen, die
Beteiligung von Lobbyisten an Gesetzentwürfen öffentlich zu
dokumentieren, soll nicht Teil der Regelung sein.
Timo Lange von LobbyControl kommentiert:
„Seit
15 Jahren trommeln wir für ein verpflichtendes Lobbyregister. Wir
freuen uns, dass die Koalition sich nun in wesentlichen Punkten einigen
konnte, nachdem die Verhandlungen mehrmals kurz vor dem Scheitern
standen. Mit dem Lobbyregister ist ein wichtiger Schritt hin zu
Transparenz im Lobbyismus gemacht, auch wenn es sich um einen Kompromiss
handelt und wir uns deutlich mehr gewünscht hätten. So sollte
Lobbyarbeit gegenüber Ministerien insgesamt registrierungspflichtig
sein, das heißt auch gegenüber der Fachebene in den Referaten. Außerdem
sollten Lobbyisten genauere Angaben machen müssen, worauf die
Lobbyarbeit zielt. Auch die weiträumigen Ausnahmen für Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen sehen wir kritisch. Eine genaue
Bewertung des Kompromisses ist erst möglich, wenn weitere Details
bekannt sind, einige Punkte sind nach unseren Informationen noch offen.
Sehr
bedauerlich ist, dass der exekutive Fußabdruck nun wohl auf die lange
Bank geschoben wird. Er darf damit aber nicht vom Tisch fallen, denn er
ist notwendig, um den Gesetzgebungsprozess für alle Bürgerinnen und
Bürger transparenter zu machen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen
und auch beim Lobbyregister auf eine möglichst gute Umsetzung drängen.“

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