29. Januar 2021

Schlüsseldienst-Abzocke vor dem Aus? Verbraucherzentrale begrüßt Rechtsprechung zur Strafbarkeit wegen Wuchers



Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucherinnen und Verbrauchern für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung der obersten Richter im Rahmen eines mehrjährigen Rechtsstreits in Kleve dürfte Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg (Urteil des Landgerichts Kleve vom 14. Januar 2021, Az. 118 KLs 1/20 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2020, Az. 1 StR 113/19).

"Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bislang waren nicht alle Gerichte der Auffassung, dass das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung allein eine solche Zwangslage darstellt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein Topf auf dem eingeschalteten Herd oder ein Kleinkind in der Wohnung. "Das Urteil des BGH, in dem das Ausgesperrtsein selbst zur Zwangslage erklärt wird, ordnet die Notsituation betroffener Verbraucher nun endlich auch strafrechtlich richtig ein und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen kriminelle Schlüsselnotdienste vorzugehen", fasst Rehberg die Bedeutung der Entscheidung zusammen. 

Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro kassieren, ist ein Dauerärgernis. Oft setzen Monteure die Betroffenen vor Ort massiv unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten. "Nun kommen Kriminelle hoffentlich nicht mehr so leicht davon", freut sich Rehberg. Verbraucher, die in einer Notsituation den überhöhten Preisforderungen von Schlossnotdiensten ausgesetzt sind, sollten nicht zahlen, die Polizei rufen und Strafanzeige erstatten, rät die Verbraucherschützerin.

Tipps und Hinweise zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg:

- www.vzhh.de/schluesseldienst
- www.vzhh.de/notdienst

Diese Informationen sind im bundesweiten Projekt "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" zusammengetragen worden, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 

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