„Es
ist nur den Gewerkschaften zu verdanken, dass die Rentenkommission
keine Rente erst ab 70 und keinen Komplettabsturz des Rentenniveaus
beschlossen hat. Das sind die einzigen guten ‚Ergebnisse‘ im 126 Seiten
dicken Abschlussbericht. Diese Veranstaltung hätte man sich sparen
können. Nun zeigt sich, dass es ein Riesenfehler war, die Rentenexperten
der demokratischen Oppositionsparteien mit Rentenkonzepten nicht in die
Kommission zu berufen“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer
Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgelegten Bericht der
Rentenkommission. Birkwald weiter:
„An den Sondervoten
erkennt man es deutlich: Der von der Union in die Kommission berufene
vermeintliche Rentenpapst Professor Axel Börsch-Supan hat es zwar nicht
geschafft, das Renteneintrittsalter jetzt schon über 67 Jahre hinaus zu
erhöhen und das Rentenniveau auf 44 Prozent abstürzen zu lassen. Aber im
Abwehrkampf gegen sein Mantra, die gesetzliche Rente sei zu teuer, hat
es die Kommission leider nicht vermocht, einen verlässlichen
Generationenvertrag für die Zeit nach 2025 zu entwerfen. Nur eine
Rückkehr zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau von 53 Prozent,
wie es im Jahr 2000 bestand, würde den heute jungen und mittelalten
Menschen das Vertrauen in die gesetzliche Rente zurückgeben und die
heutigen Rentnerinnen und Rentner wirksam vor einem schleichenden
Kaufkraftverlust und vor Altersarmut schützen.
So aber drückt sich
die Kommission vor der Herkulesaufgabe, die gesetzliche
Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umzubauen und
nicht nur Selbständige, sondern auch Beamtinnen und Beamte,
Bundestagsabgeordnete, Freiberufler und schrittweise alle Menschen mit
Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Kein Wort dazu,
dass die gesetzliche Rente endlich einen armutsfesten Unterbau braucht,
den es in Ländern wie zum Beispiel Österreich längst gibt. DIE LINKE
fordert deshalb armutsfeste Erwerbsminderungsrenten und eine einkommens-
und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente, denn niemand soll im
Alter oder bei Erwerbsminderung von aktuell weniger als 1.050 Euro und
perspektivisch 1.200 Euro netto leben müssen.“
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