„Im
Kampf um den Berliner Mietendeckel ist ein erster wichtiger Etappensieg
errungen worden. Der Berliner Senat und die Verwaltung können das
Gesetz nun vollumfänglich, einschließlich der Bußgeldahndung von bis zu
500.000 Euro anwenden und ihr zur Geltung verhelfen“, erklären Niema
Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, und
Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und mietenpolitische Sprecherin
der Fraktion, anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht zum Mietendeckel.
Movassat
weiter: „Heute ist ein guter Tag für hunderttausende Mieterinnen und
Mieter in Berlin: Der Mietendeckel hat die erste gerichtliche Hürde
genommen. Eine teilweise Außerkraftsetzung hätte massiv in den
gesetzgeberischen Willen eingegriffen und die Wirkung des Mietendeckels
stark beeinträchtigt. Die Bußgeldandrohung ist elementarer Bestandteil
des Mietendeckels, ohne ihn wäre der Mietendeckel nicht effektiv.“
Lay
stellt fest: „Im Gegensatz zur Mietpreisbremse droht bei Verstößen
gegen den wesentlich strengeren Mietendeckel eine Strafe. Dadurch zeigt
der Mietendeckel bereits jetzt Wirkung. Mieten sinken. Solche
Mietendeckel brauchen wir in vielen Städten bundesweit.“
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