„Das
heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist ein bedrohlicher Schritt in
Richtung einer Privatisierung der Rechtdurchsetzung und eine massive
Gefahr für den Datenschutz. Das Gesetz aus dem Hause von
Justizministerin Christine Lambrecht verfolgt bei der Bekämpfung
gesellschaftlicher Missstände einen zutiefst autoritären Ansatz. Anstatt
die Gründe für den gesellschaftlichen Rechtsruck und die mit ihm
einhergehende Verrohung der öffentlichen Debatte durch
Demokratieförderprogramme und klare Abgrenzung gegen Rechts zu
bekämpfen, bedient sich die Ministerin des wenig erfolgsversprechenden
Mittels der Verschärfung des Strafrechts“, erklärt Niema Movassat,
verfassungspolitischer Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE im
Rechtsausschuss, anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts
über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität. Movassat weiter:
„Es ist völlig
richtig, dass wir einen entschiedenen Kampf gegen Rechtsextremismus,
Hass und Hetze brauchen - sowohl im Internet als auch auf der Straße.
Die Bundesregierung und namentlich Ministerin Lambrecht setzt hierbei
aber auf das falsche Pferd. Dass eine Verschärfung von Straftatbeständen
gesellschaftliche Probleme in Luft auflösen wird, ist eine empirisch
nicht belegte Illusion. Das Strafrecht wird mit dem heute beschlossenen
Gesetzesentwurf als wenig effektives Mittel für politischen Aktionismus
verwendet. Das Justizministerium sollte lieber daraufhin wirken, dass
bestehende Gesetze tatsächlich angewandt werden. Hierzu müssen in jedem
Bundesland Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, Ermittler
vernünftig geschult und die Kapazitäten im Bereich der IT-Forensik
ausgebaut werden.
Hinsichtlich der IT-Sicherheit ist das Gesetz
fatal. Die beschlossene Passwort-Herausgabepflicht gefährdet die
Datensicherheit und den Datenschutz. Im schlimmsten Fall führt sie dazu,
dass Passwörter in Zukunft weniger sicher gespeichert werden. Die neue
Zentralstelle beim Bundeskriminalamt wird zu einer regelrechten
Datenkrake. Dass IP-Adressen automatisch übersandt werden sollen, führt
zu einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz gehört grundlegend überarbeitet und nicht
ausgeweitet.“
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