In weniger als 1,5 Jahren laufen die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung. Der Weiterbetrieb ist nach den derzeitigen Richtlinien dann zwar grundsätzlich möglich, aber nur wenn es einen Abnehmer für die Solarstrom gibt. Auch das Privileg beim Photovoltaik-Eigenverbrauch entfällt nach Ende der EEG-Vergütung.
Photovoltaik-Anlagen dürfen nach Ende der EEG-Förderung nicht einfach „wild einspeisen“ – pv magazine Deutschland
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen