29. März 2019

EuGH: Das EEG ist keine Subvention (Beihilfe) | Hans-Josef Fell

Nach dem berühmten Preußen-Elektra-Urteil von 2001 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die Einspeisevergütung des EEG als beihilfefrei eingestuft. Damit hat der EuGH die politische Agitation der EU-Kommission, unterstützt von der deutschen Regierung, in die rechtlichen Schranken verwiesen. Da die EU-Kommission seit vielen Jahren mit ihrer atom- und kohlefreundlichen Politik einen Weg suchte, auf die Energiepolitik der EU-Mitgliedsstaaten Einfluss zu nehmen, hatte sie das EEG als Beihilfe definiert. So konnte sie energiepolitisch Einfluss nehmen, obwohl ihr nach den EU-Verträgen gar keine Kompetenz für die Energiepolitik der Mitgliedstaaten zusteht.
Der Bundestag hatte dann erstmals mit der EEG-Novelle 2012 auf Druck der Europäischen Kommission den Wechsel zu Ausschreibungen in verschiedenen EEG-Novellen eingeführt. Die Begründung war stets, dass die EU-Kommission das EEG als Beihilfe ansehe und man deswegen Vorgaben nach dem EU-Beihilferahmen umsetzen müsse. Darin hatte die EU-Kommission u.a. den Wechsel zu Ausschreibungen als angeblich wettbewerblich notwendiges Instrument eingefordert.
Genau diese Argumentation hat heute der EuGH zurückgewiesen. Die Einspeisevergütung bei Erneuerbaren Energien ist nach europäischem Recht keine Beihilfe (Subvention), damit kann die Europäische Kommission die Mitgliedsländer nicht zwingen, ihre beihilferechtlichen Leitlinien auf das EEG anzuwenden.



EuGH: Das EEG ist keine Subvention (Beihilfe) | Hans-Josef Fell

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