Hamburg, 26. September 2017 – Der
Berliner Senat wird die derzeit geltenden Vorschriften zur Haltung von
Schweinen in Deutschland durch eine Normenkontrollklage beim
Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das hat der Senat in seiner
heutigen Sitzung beschlossen. Berlin geht davon aus, dass die
Nutztierhaltungsverordnung zur Schweinemast in Deutschland gegen das
Tierschutzgesetz und somit gegen die Verfassung verstößt. Die
Normenkontrollklage basiert auf einem Rechtsgutachten von Greenpeace aus
dem Mai. Es belegt, dass die Schweinehaltung in Deutschland gegen den
Tierschutz verstößt und so das Grundgesetz verletzt. Es kommentiert Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe:
„Die Entscheidung des Berliner Senats ist ein wichtiger Schritt, um eine Tierhaltung zu beenden, die gegen einen grundgesetzlich verankerten Tierschutz verstößt. Das Greenpeace Rechtsgutachten formuliert einen klaren Auftrag an die neue Bundesregierung. Sie muss umgehend die Vorschriften so verbessern, dass Schweine und andere Nutztiere auf würdige Art gehalten werden. Ignoriert die Bundesregierung diesen Auftrag, droht ihr eine schallende Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen