26. September 2017

Greenpeace kommentiert die heute beschlossene Normenkontrollklage des Berliner Senats gegen die aktuelle Nutztierhaltungsverordnung bei Schweinen


Hamburg, 26. September 2017 – Der Berliner Senat wird die derzeit geltenden Vorschriften zur Haltung von Schweinen in Deutschland durch eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Berlin geht davon aus, dass die Nutztierhaltungsverordnung zur Schweinemast in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und somit gegen die Verfassung verstößt. Die Normenkontrollklage basiert auf einem Rechtsgutachten von Greenpeace aus dem Mai. Es belegt, dass die Schweinehaltung in Deutschland gegen den Tierschutz verstößt und so das Grundgesetz verletzt. Es kommentiert Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe:


„Die Entscheidung des Berliner Senats ist ein wichtiger Schritt, um eine Tierhaltung zu beenden, die gegen einen grundgesetzlich verankerten Tierschutz  verstößt. Das Greenpeace Rechtsgutachten formuliert einen klaren Auftrag an die neue Bundesregierung. Sie muss umgehend die Vorschriften so verbessern, dass Schweine und andere Nutztiere auf würdige Art gehalten werden. Ignoriert die Bundesregierung diesen Auftrag, droht ihr eine schallende Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht.“

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