24. September 2017

Darf der Sachbearbeiter bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragen, ob ich ein Auto zugelassen habe?


Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie auch als Sozialleistungsempfänger/Hartz IV Bezieher einen Auto besitzen dürfen. Sie sind jedoch zu wahrheitsgemäßen Angaben zu Ihrem Vermögen verpflichtet. Sie müssen daher angeben, ob Sie ein Kraftfahrzeug Ihr Eigen nennen und ggf. Angaben über den Wert und die Finanzierung/Unterhaltung machen... Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/darf-das-jobcenter-nach-meinem-auto-forschen.php

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