Deutsche
Umwelthilfe warnt anlässlich der Bauministerkonferenz eindringlich vor
einem Aussetzen der Gebäudeenergieeffizienzstandards
– Flüchtlingszahlen und Wohnungsknappheit als Begründung ist eine
Vorspiegelung falscher Tatsachen
Berlin, 28.10.2015:
Eine Beschlussvorlage zur Landesbauministerkonferenz am 29./30.10.2015
in Dresden schlägt vor, die vom Bundestag
und Bundesrat beschlossenen neuen Standards der
Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) – und damit ein Kernstück des
deutschen Klimaschutzplanes – um mehrere Jahre auszusetzen. Vorwand
dafür sind die Unterbringung von Flüchtlingen und die Wohnungsnot in
deutschen
Großstädten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die zuständigen
Landesminister auf, sich gegen eine solche Maßnahme auszusprechen, die
jeder sinnvollen Grundlage entbehrt und den deutschen Klimaschutzzielen
zuwider läuft.
Das
Herabsetzen der energetischen Standards wird bei der Unterbringung von
Flüchtlingen keine Erleichterung bringen. Nicht die EnEV-Standards sind
die Kostentreiber beim Wohnungs- und Hausbau,
sondern die Mehrkosten durch gestiegene Baukosten im Allgemeinen sowie
Grundstücks- und Planungskosten. Studien, die die energetischen
Anforderungen als vermeintliche Kostentreiber identifizieren, beziehen
keine Lebenszykluskosten der eingesetzten Materialien
heran und greifen daher in ihren Schlussfolgerungen zu kurz.
Ein
Aussetzen der EnEV wäre ein folgenschweres Zeichen in Richtung
Klimaschutz. Deutschland ist aufgrund europäischer Gesetzgebung zu
Effizienzsteigerung sowie CO2- Einsparungen verpflichtet.
Dies würde durch ein Aussetzen der EnEV stark gefährdet. „Man kann
sich ausmalen welch fatale Signalwirkung ein solches Verhalten des
vermeintlichen Klimavorreiters Deutschland gerade vor dem Klimagipfel in
Paris sendet“, so
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Unter
dem Deckmantel der steigenden Flüchtlingszahlen, versuchen einige
Baupolitiker die wirtschaftlichen Gewinninteressen der
Wohnungsbauwirtschaft vor den Klimaschutz zu stellen.“
Außer
Acht lässt die Beschlussvorlage, dass ein Absenken der Standards
langfristig zu deutlich höheren finanziellen Belastungen der Kommunen
und Mieter führt. Nur durch die energetische Sanierung
können Energiekosten nachhaltig gesenkt werden. In wenigen Jahren
müssen die Gebäude dann zwangsläufig nachgerüstet werden. Die ohnehin
unvermeidlichen Kosten werden also nur in die nahe Zukunft verschoben.
Barbara Metz, Referentin für Energieeffizienz bei der DUH appelliert deshalb an die zuständigen Landesminister:
„Setzen Sie nicht auf kurzfristige Lösungen, die nicht zum Erfolg
führen werden. Setzen Sie sich stattdessen dafür ein, dass sinnvolle
Maßnahmen, wie die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierung
auf den Weg gebracht werden, die tatsächlich langfristig
tragbare Lösungen bringen können für Mensch und Klima.“
Die
EnEV gilt nicht für Veränderungen am Altbau, außer es werden
umfangreiche bauliche Veränderungen vorgenommen. Jedoch haben die
Landesbehörden bereits jetzt die Möglichkeit, in Härtefällen
eine Befreiung zu erteilen, so dass die vorgebrachten Argumente zur
Aussetzung der EnEV unberechtigt sind.
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