29. Oktober 2015

Energieeffizienzstandards dürfen nicht ausgesetzt werden

Deutsche Umwelthilfe warnt anlässlich der Bauministerkonferenz eindringlich vor einem Aussetzen der Gebäudeenergieeffizienzstandards – Flüchtlingszahlen und Wohnungsknappheit als Begründung ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen

Berlin, 28.10.2015: Eine Beschlussvorlage zur Landesbauministerkonferenz am 29./30.10.2015 in Dresden schlägt vor, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen neuen Standards der Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) – und damit ein Kernstück des deutschen Klimaschutzplanes – um mehrere Jahre auszusetzen. Vorwand dafür sind die Unterbringung von Flüchtlingen und die Wohnungsnot in deutschen Großstädten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die zuständigen Landesminister auf, sich gegen eine solche Maßnahme auszusprechen, die jeder sinnvollen Grundlage entbehrt und den deutschen Klimaschutzzielen zuwider läuft. 

Das Herabsetzen der energetischen Standards wird bei der Unterbringung von Flüchtlingen keine Erleichterung bringen. Nicht die EnEV-Standards sind die Kostentreiber beim Wohnungs- und Hausbau, sondern die Mehrkosten durch gestiegene Baukosten im Allgemeinen sowie Grundstücks- und Planungskosten. Studien, die die energetischen Anforderungen als vermeintliche Kostentreiber identifizieren, beziehen keine Lebenszykluskosten der eingesetzten Materialien heran und greifen daher in ihren Schlussfolgerungen zu kurz.

Ein Aussetzen der EnEV wäre ein folgenschweres Zeichen in Richtung Klimaschutz. Deutschland ist aufgrund europäischer Gesetzgebung zu Effizienzsteigerung sowie CO2- Einsparungen verpflichtet. Dies würde durch ein Aussetzen der EnEV stark gefährdet. „Man kann sich ausmalen welch fatale Signalwirkung ein solches Verhalten des vermeintlichen Klimavorreiters Deutschland gerade vor dem Klimagipfel in Paris  sendet“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Unter dem Deckmantel der steigenden Flüchtlingszahlen, versuchen einige Baupolitiker die wirtschaftlichen Gewinninteressen der Wohnungsbauwirtschaft vor den Klimaschutz zu stellen.“

Außer Acht lässt die Beschlussvorlage, dass ein Absenken der Standards langfristig zu deutlich höheren finanziellen Belastungen der Kommunen und Mieter führt. Nur durch die energetische Sanierung können Energiekosten nachhaltig gesenkt werden. In wenigen Jahren müssen die Gebäude dann zwangsläufig nachgerüstet werden. Die ohnehin unvermeidlichen Kosten werden also nur in die nahe Zukunft verschoben. 
Barbara Metz, Referentin für Energieeffizienz bei der DUH appelliert deshalb an die zuständigen Landesminister: „Setzen Sie nicht auf kurzfristige Lösungen, die nicht zum Erfolg führen werden. Setzen Sie sich stattdessen dafür ein, dass sinnvolle Maßnahmen, wie die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierung auf den Weg gebracht werden, die tatsächlich langfristig tragbare Lösungen bringen können für Mensch und Klima.“

Die EnEV gilt nicht für Veränderungen am Altbau, außer es werden umfangreiche bauliche Veränderungen vorgenommen. Jedoch haben die Landesbehörden bereits jetzt die Möglichkeit, in Härtefällen eine Befreiung zu erteilen, so dass die vorgebrachten Argumente zur Aussetzung der EnEV unberechtigt sind.

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