Bereits
zur IAA 2007 enthüllte die DUH erstmals im Detail den Betrug der
Autokonzerne bei Abgaswerten und Spritverbrauch und forderte
das Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt auf, dagegen
einzuschreiten – Bereits im Februar 2011 hatte die DUH das
Bundesverkehrsministeriums in einem Gespräch auf rechtswidrig hohe
NO2-Werte beim VW Passat Euro 6 hingewiesen – Alle Kontakte und
Gespräche in den acht Folgejahren mit diversen Bundesverkehrs- und
Umweltministern scheiterten am vom Kanzleramt vorgegebenen Kniefall vor
den Interessen der Autolobby – RDE-Prüfzyklus muss deutlich
nachgeschärft werden – DUH hält Teilauflösung des Kraftfahrtbundesamtes
und Schaffung einer unabhängigen Überwachungsbehörde nach Vorbild der
Umweltkontrollbehörde EPA in den USA für nötig
Berlin, 29.9.2015:
Nach Bekanntwerden des VW-Betrugsskandals am 19. September 2015 gaben
sich die
vom Glanz der Eröffnung der diesjährigen Internationalen
Automobilausstellung (IAA) geblendete Autokanzlerin und ihre
Bundesminister überrascht, geschockt und natürlich ahnungslos. Dass
diese Darstellung so nicht stimmen kann, zeigt eine über acht Jahre –
von der IAA 2007 bis zur IAA 2015 – reichende Chronologie der Deutschen
Umwelthilfe (DUH). Exakt so lange ist auch die berühmte VW-Software im
Einsatz.
Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) dokumentiert den vermutlich teuersten
Kniefall einer Regierung vor den drei deutschen Konzernen VW, BMW und
Daimler. Die DUH warnte in diesen acht
Jahren in unzähligen Pressekonferenzen, Fachgesprächen, mit
Veröffentlichungen, Abgastests und Aktionen vor immer dreisteren (weil
folgenlos bleibenden) Verstößen gegen Gesundheits- und Klimaschutz bei
den Abgasemissionen und Spritverbräuchen. Doch selbst
persönliche Interventionen bei den unter der immer gleichen
Autokanzlerin wechselnden Bundesumwelt- und Verkehrsmistern
beziehungsweise deren Staatssekretären erbrachten kein Ergebnis.
Wie
bereits bei früheren Skandalen der Automobilindustrie sind deren Bosse
derzeit auf Tauchstation, ziehen aber weiterhin erfolgreich die Fäden
der Politik. Der Kampf dieser
Bundesregierung gegen strengere Testzyklen und RDE-Prüfverfahren (‘Real
Drive Emissions‘) geht auch im Herbst 2015 ungebremst weiter.
Bundesverkehrsminister Dobrindt behauptet, mit RDE werde alles besser.
Dies ist leider falsch. Dem ursprünglich sinnvollen
Entwurf der EU-Kommission für ein realitätsnäheres RDE-Prüfverfahren,
wurde durch die Lobbyarbeit der deutschen Autokonzerne der letzte Zahn
gezogen.
In
ungewöhnlich scharfer Form protestierte die EU-Kommission am 18.6.2015
in ihrem prompt als vertraulich gestempelten
Vertragsverletzungs-Schreiben gegen die Janusköpfigkeit
der Bundesregierung. Diese fordere öffentlich „die schnellstmögliche Anwendung wirkungsvoller RDE-Anforderungen“. Kritisch merkt die Kommission an,
„dass in der Praxis die Standpunkte und Maßnahmen Deutschlands im
Rahmen des laufenden Komitologieverfahrens … nicht immer dem erklärten
Engagement entsprachen“. Die EU-Kommission wirft Deutschland gar vor, zu den Mitgliedsstaaten zu gehören, die vorgeschlagen
haben, „die Bezugnahmen auf den Zeitplan … zu schwächen.“
Für
die DUH ist die aktuelle Fassung der RDE-Regelung dringend
nachbesserungsbedürftig. Analog zur zukünftigen Kontrollpraxis der
US-Behörden müssen vorher nicht bekannt gemachte
Fahrzyklen sowie Volllastfahrten und realitätsnahen Beschleunigungen
hinzukommen.
Die
DUH hält die Teilauflösung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und die
Schaffung einer unabhängigen Überwachungsbehörde nach Vorbild der
Umweltkontrollbehörde EPA in den USA
für nötig. „Wir haben in den vergangenen acht Jahren erlebt, wie das
ehemals stolze Kraftfahrtbundesamt zum devoten Dienstleister der
Autobauer verkam. Das KBA hat unsere über acht Jahre dauernde permanente
Erinnerung an ihre gesetzliche Pflicht zur Kontrolle
ignoriert und dadurch die fortgesetzte Vergiftung unserer Innenstädte
mit hochgiftigen Dieselabgasen behördlich abgesegnet“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Wie
in den USA, so regeln auch in Deutschland beziehungsweise Europa
rechtliche Verordnungen – in diesem Falle (EG) Nr. 715/2007 und 692/2008
– dass die Abgasgrenzwerte nicht
nur auf dem Prüfstand, sondern auch im Normalbetrieb eingehalten werden
müssen. Die Verwendung von ‘Abschalteinrichtungen‘, wie sie gerade in
den USA VW und Audi zweifelsfrei nachgewiesen wurden, ist auch in Europa
ausdrücklich verboten. Als Verstoß gilt zudem
die Abgabe falscher Erklärungen bei Genehmigungsverfahren und
Verfälschung von Prüfzeugnissen. Deutschland ist außerdem bei
festgestellten Verstößen verpflichtet, Sanktionen festzulegen. Diese
müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein – so wie
es Kalifornien vormacht. Schließlich ist die Übereinstimmung der in
Betrieb befindlichen Fahrzeuge mit dem gemessenen Testfahrzeug
nachzuweisen. Die Funktionsfähigkeit der emissionsmindernden Einrichtung
muss schließlich während der normalen Lebensdauer der
Fahrzeuge bei normaler Nutzung gegeben sein.
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