1. Juni 2013
Warum Hartz IV Verfassungswidrig ist
Begründung der Verfassungswidrigkeit von Einschränkungen des Existenzminimums durch das Zweite Sozialgesetzbuch (Sanktionen nach § 31 SGB-II) auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Dipl.-Ing. Ulrich Engelke.. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/warum-hartz-iv-verfassungswidrig-ist-9001455.php
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