Das Bundeskabinett einigte sich auf eine Lösung, in der eine entscheidende praktische Hürde aus dem Weg geräumt wird. Wer einen öffentlichen Ladepark betreibt, kann eine Photovoltaik-Anlage zur Versorgung der Ladesäulen nutzen und für den Solarstrom den doppelten Erlös aus der THG-Quote erhalten.
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