Das Jahressteuergesetz 2022 soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Dann könnte die Umsatzsteuer fallen und Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sollen dann rückwirkend ab Anfang des Jahres von der Ertragssteuer befreit werden.
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Das Jahressteuergesetz 2022 soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Dann könnte die Umsatzsteuer fallen und Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sollen dann rückwirkend ab Anfang des Jahres von der Ertragssteuer befreit werden.
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